Gladbeck. Kippt jetzt auch die Anleinpflicht für Hunde im beliebten Naherholungsgebiet Wittringer Wald? Das Rechtsamt der Stadt Gladbeck prüft derzeit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, das der Klage einer Hildenerin stattgab. Die Frau war erfolgreich dagegen vorgegangen, ihren Hund im Stadtwald anleinen zu müssen.
Das Urteil ist ganz im Sinne von Heinz Rinus. Der kritische Bürger wandte sich an die Redaktion. Er sei zwar selbst kein Hundehalter, aber Sympathisant der Vierbeiner, „deren munteres Treiben ich im Preußenwäldchen an der Buerschen Straße gerne beobachte“. Hierbei habe er oft mitbekommen, erzählt der Pensionär weiter, „wie Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei nicht angeleinten Hunden rigoros ein Bußgeld verhängt haben“.
Keine offizielle Hundewiese
Die Anleinpflicht komme doch, „egal ob Rehpinscher oder Kampfhund, einem Generalverdacht gleich“. Statt einseitiger Pflichten fordert Rinus auch Service für die Hundehalter. Die ja bei rund 3 800 gemeldeten Hunden nicht unerheblich Steuern (Ersthund 109,80 € Jahr) ins Stadtsäckel spülten, dafür aber nichts geboten bekämen: „Im Gegenteil, in Gladbeck gibt es, anders als in Nachbarstädten, keine einzige ausgewiesene Freilauffläche für Hunde“, die sei „für eine artgerechte Hundehaltung aber doch enorm wichtig“.
Den Mangel bestätigt der Sprecher der Stadt, Peter Breßer-Barnebeck, wobei er darauf verweist, „dass doch genügend Flächen im landwirtschaftlichen Bereich auf Gladbecker Stadtgebiet vorhanden sind, die Möglichkeit zum Freilauf bieten“.
Dass der Wittringer Wald aufgrund des OVG-Urteils künftig zur leinenfreien Zone wird, bezweifelt Breßer-Barnebeck. Das Rechtsamt prüfe derzeit den noch nicht rechtskräftigen, 18seitigen Urteilsspruch. Sollte der Richterspruch bindend werden, werde sich die Stadt sicher dafür einsetzen, eine Regelung zu finden, die die Anleinpflicht im Wittringer Wald aufrecht erhält. „Möglicherweise muss das dann über eine landesrechtliche Verordnung der Forstbehörde erfolgen.“
Der Leinenzwang im Naherholungsgebiet sei wichtig, „weil hier Spaziergänger, Familien mit kleinen Kindern, Jogger und eben Hundehalter mit ihren Tieren aufeinander treffen“. Im Sinne einer Gefahrenabwehr sei der Leinenzwang nötig, so Breßer-Barnebeck. Gefährliche Hundeattacken bildeten sicher eine Ausnahme, seien aber nicht auszuschließen.
Fürerschein für Hunde
Andrea Dieckmann setzt da in ihrer Hundeschule Pfotenteam auf gute Ausbildung von Halter und Hund. Sie ärgert, dass alle über einen Kamm geschoren werden, „und auch diejenigen, die ihr Tier gut ausbilden wie die Halter, die ihren Hund nicht im Griff haben, mit der Leinenpflicht bestraft werden“. Sie fordert in Kooperation mit der Stadt, bei erfolgreich absolvierter Schulung, „die Ausstellung einer Art Führerschein, der berechtigt, den Hund in Gladbeck ohne Leine auszuführen“.