Ortsmarke. .
Die Antwort kommt wie aus der Wasserpistole geschossen. „Ich will immer hier bleiben und Sachen verkaufen“, plaudert Dakota strahlend über ihre Zukunftspläne. Davon lässt sich die Fünfjährige auch nicht durch Einwände abbringen, dass ein Trödelmarkt einmal im strömenden Regen versinken könnte oder weniger entspannt und lustig ist als derzeit im Sonnenschein. Dakota hat ihre ausrangierten Geschichten-Kassetten und Spielzeug auf einer Decke in der Fußgängerzone ausgelegt. Und wenn’s der Kleinen zu heiß oder langweilig wird, kühlt sie sich eben kurz mit anderen Kindern am Lamberti-Brunnen ab. Mutter Stephanie Zenge behält dann Töchterchen und „Waren“ im Blick.
Für jeweils 50 Cent wechseln Heidi und Winnie Puuh die Kinderzimmer. Über ernsthafte Konkurrenz muss sich die geschäftstüchtige kleine Händlerin keine Gedanken machen: Die Decke nebenan „bewirtschaftet“ ihr Freund Luca, der bereits sechs Jahre alt ist.
Dakota erzählt voller Stolz: „Ich habe schon eine Hello-Kitty-Tasche und eine Kassette verkauft – für 3,50 Euro!“ Wofür sie ihre Einnahmen ausgeben will, weiß die Fünfjährige schon ganz genau: „Für Movieworld!“
Stephanie Zenge beobachtet lächelnd das Treiben ihrer Kleinen. Die 30-Jährige kennt die Kindertrödelei bereits von ihrer älteren Tochter Mirella. Die heute 13-Jährige hat ebenfalls vor ein paar Jahren Spielzeug, an dem sie keinen Spaß mehr hatte, hier auf der Straße an Passanten verkauft. Heute kümmert sich Dakota darum, dass Mirellas Bücher von Christine Nöstlinger und Co. für ein paar Cents Abnehmer finden. Die Fünfjährige beteuert: „Das Geld gebe ich meiner Schwester.“
Stephanie Zenge hat nichts dagegen, dass ihre Kinder ab und zu in der Innenstadt Spielzeug und Bücher feilbieten. „Das machen sie ja freiwillig, und so bessern sie ihr Taschengeld auf“, meint die Gladbeckerin verständnisvoll. Auch nach Ansicht der Stadtverwaltung ist gegen diese „Trödelei“ nichts einzuwenden. Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck: „Wenn Kinder auf einer Decke ihre alten Heftchen oder gebrauchte Bücher verkaufen, interessiert uns das formal nicht. Das kann eigentlich jeder machen.“ Anders sieht’s hingegen aus, liegt die Ware in auffällig großer Stückzahl aus – oder „man kommt sofort auf die Idee, dass es neuwertige Gegenstände sind.“ Stadtverwaltungsmitarbeiter, nicht nur vom Kommunalen Ordnungsdienst oder vom Ordnungsamt, halten die Augen offen. „Solch’ ein Fall tritt aber eigentlich nie auf, wir haben darüber keine Erkenntnisse“, sagt Peter Breßer-Barnebeck.
Bei eindeutig kommerziellen Geschäftsabsichten ist grundsätzlich eine Sondernutzungsgenehmigung zu beantragen, „wenn öffentliche Flächen genutzt werden“, unterstreicht der Stadtpressesprecher. Diese Sondernutzungsgenehmigung können Interessenten im Rathaus in der Gewerbeabteilung beantragen. Was im Einzelfall dafür zu bezahlen ist, „richtet sich nach Flächengröße und Art der Nutzung“, erklärt Peter Breßer-Barnebeck, „für Ortsansässige gibt’s ermäßigte Sätze, Externe zahlen mehr.“ Und Kinder, die ihr benutztes Spielzeug loswerden wollen, eben gar nichts...