Gladbeck. . „Wir haben ein herausragendes Interesse daran, dass wir weiterhin in Gladbeck gutes Trinkwasser bekommen.“ Das sagte Wendel vorm Walde (SPD) am Montagabend im Umweltausschuss.
Und natürlich herrschte in diesem Punkt parteiübergreifende Einigkeit, als es in dem Gremium um das sensible Thema „Fracking“ ging.
Seit vielen Monaten schon wird immer wieder intensiv über diese Form der Erdgas-Gewinnung berichtet; die entsprechenden Gebiete im Münsterland, aber auch in südlichen Bereichen des Ruhrgebiets sind bereits an große Konzerne zur privatwirtschaftlichen Ausbeutung der Vorkommen vergeben.
Doch die NRW-Landesregierung hat Ende 2011 ein Fracking-Moratorium verhängt, nachdem in der Öffentlichkeit immer häufiger kritische Fragen zur Fracking-Methode gestellt wurden. Und diese Fragen sind nur allzu berechtigt, wie im Umweltausschuss nun auch Friedhelm Kahrs-Ude vom Kreis Recklinghausen (Untere Wasserbehörde) ausführte.
Beim Fracking wird quasi ein Chemie-Cocktail in die erdgasführenden Gesteinsschichten gedrückt - das Gestein wird auf diese Weise aufgebrochen und die Erdgas-Gewinnung wird so möglich.
Zu den Haupt-Risiken des Frackings zählt die Gefahr von dadurch ausgelösten Erdbeben und - aus Gladbecker Sicht noch wichtiger - eine Gefährdung des Trinkwassers in den besagten Bereichen. Denn durch die Fracking-Methode können auch Grundwasser-Vorkommen geschädigt werden, die von nahen Wasserwerken genutzt werden.
Moratorium gilt in NRW
Das RWW-Wasserwerk in Dorsten-Holsterhausen (Üfter Mark) ist so ein Wasserwerk, das von Fracking betroffen sein könnte.
Die Landesregierung hat zwischenzeitlich ein umfassendes Gutachten zu den Fracking-Risiken in Auftrag gegeben. Solange dieses Gutachten nicht vorliegt, wird keines der besagten Unternehmen die Erdgas-Gewinnung starten können. Auch darauf wies Friedhelm Kahrs-Ude im Fachausschuss hin.
Fracking fällt unter Bundesbergrecht. Im Bundesrat gibt es bereits politische Bestrebungen, das Bundesbergrecht zu novellieren und die Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Bereich deutlich zu stärken. Auch Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) sollen Pflicht werden, was bislang wegen der Bergbaubestimmungen nicht der Fall ist.
Die zehn Städte des Kreises Recklinghausen (Bürgermeister und Landrat) sowie die regionalen Wasserversorger RWW und Gelsenwasser haben in jüngerer Vergangenheit immer wieder eindringlich auf die Fracking-Gefahren für die Trinkwassergewinnung hingewiesen. Die Ergebnisse des vom Land Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegebenen Gutachtens sollen nun im Mai/Juni vorliegen. Bis dahin gilt der Bohrstopp. Auch der Umweltausschuss will das Thema weiter aufmerksam beobachten.