Gladbeck. .
Die Gewerkschaft Ver.di reagiert auf Äußerungen des Vorsitzenden des Gladbecker Einzelhandelsverbands, Georg Hahne, zu diskutierten Änderungen des Ladenschluss gesetzes:
Das seit 2006 gültige Ladenöffnungsgesetz (LÖG) bietet die Möglichkeit, Geschäfte nicht vor 24 Uhr zu schließen. Außerdem erleichtert es Sonderöffnungen an vielen Sonn- und Feiertagen. „So, wie es jetzt läuft, ist es doch in Ordnung“, hatte Hahne kürzlich in der WAZ erklärt. Dem widerspricht ver.di jetzt heftig. Die Gewerkschaft kämpft für eine neuerliche Änderung des Gesetzes.
„Der Gladbecker Klein- und Mittel-Einzelhandel ist bei den längeren Öffnungszeiten doch gar nicht beteiligt.“, stellt Isabella Hillig, im ver.di-Bezirk Emscher-Lippe Süd (Gelsenkirchen, Bottrop, Gladbeck) zuständig für den Bereich Handel, klar. „Seit der Hertie-Insolvenz ist die Innenstadt spätestens ab 19Uhr völlig tot“, betont sie. Bis 22 Uhr geöffnet hätten „in der Regel nur die ganzen Discounter wie Lidl, Aldi oder Netto“. Und selbst hier sei zweifelhaft, ob es dem Umsatz nütze. Ein Euro könne „schließlich nur einmal ausgegeben werden“
Auch ver.di-Bezirksvorsitzender Wolfgang Gottschalk will „zurück zu vernünftigen Öffnungszeiten“. Im Klartext: „Montag bis Freitag von sechs bis 20 Uhr und grundsätzlich keine Nachtarbeit im Verkauf“.
Am Samstag sollte um 18 Uhr Schluss sein, an Feiertagen ganz geschlossen bleiben. Zusätzliche Öffnungszeiten am Sonntag, so Gottschalk, „sollte es nur noch anlassbezogen und nur an maximal vier Sonntagen pro Gemeinde oder Stadt geben“.
Als Hauptgrund für neuen Regelungsbedarf sieht ver.di vor allem die Situation der Beschäftigten: „Unternehmen, die von den längeren Öffnungszeiten Gebrauch machen, halten häufig Arbeitszeitbestimmungen und tarifliche Mindeststandards nicht ein“, sind sich Gottschalk und Hillig einig. Vor allem die im Einzelhandel häufig anzutreffenden geringfügig Beschäftigten erhielten weder tarifliche Löhne noch Zuschläge.