Essen. Als der freundliche ältere Mann anfing, sie unsittlich zu berühren, rannten die Kinder weg. So ersparten sie sich selbst, aber auch dem Gladbecker Rentner Schlimmeres. Das Landgericht Essen verurteilte den 69-Jährigen aus der östlichen Innenstadt zu zehn Monaten Haft mit Bewährung.

„Kinder sind tabu“, warnte Richterin Luise Nünning, Vorsitzende der V. Strafkammer, nach dem Urteil den Rentner. „Das verspreche ich“, versicherte der Angeklagte und bedankte sich „für das milde Urteil“. Mühsam hatte er sich am Montag in Essen zu einem Geständnis durchgerungen.

Er ist der Mann, vor dem Eltern kleiner Kinder den Nachwuchs seit Generationen warnen. Auf dem Gelände des ehemaligen Schlachthofes an der Grabenstraße hatte der Radfahrer zwei achtjährige Kinder getroffen. Sie spielten. Er sprach den Jungen und das Mädchen an, ging mit ihnen zur Bude und kaufte ihnen ein Eis. Dann versprach er ihnen, Stofftiere zu holen. Tatsächlich fuhr er mit dem Rad weg und kehrte kurz danach mit dem kuscheligen Spielzeug zurück. Plötzlich änderte er sein Verhalten, versuchte das Mädchen zu küssen, schob seine Hand in ihre Hose. Schnell liefen beide weg zur Mutter des Jungen, die die Polizei alarmierte. Den Angeklagten kennt sie, sagt die 30-Jährige: „Das hat er bei mir doch auch gemacht, als ich Kind war. Im Freibad war das.“

Anzeige hatte sie damals nicht erstattet. Der frühere Bergmann war aber bereits 1994 zu sechs Monaten Haft mit Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt worden, weil er zwei Mädchen in seine Wohnung gelockt hatte und dort begann, die Oberschenkel der Kinder mit einem Maßband zu messen.

An die aktuelle Tat wollte er zunächst keine Erinnerung haben. Er schilderte seinen Alltag, wie er mit seinem Fahrrad durch Gladbeck fährt, sich die Gegend ansieht. Dem Engagement von Verteidiger Gerhard Dorka war es dann zu verdanken, dass der Angeklagte die Taten grundsätzlich einräumte. Die beiden Kinder hatte das Gericht zuvor dennoch hören müssen, es schien sie aber nicht zu belasten. Dass sie sich von Fremden nicht ansprechen lassen sollen? Doch, das wisse er, sagte der Achtjährige. Der Angeklagte gab sich im letzten Wort eher wortkarg: „Ist passiert. Tut mir leid.“