Gladbeck. . Ratsmitglied Franz Kruse (Die Linke) beschäftigt sich seit über einem Jahrzehnt intensiv mit dem A-52-Thema. So ist es wohl nicht verwunderlich, dass er nach der Vorstellung des A-52-Ausbauvorschlags am 19. Dezember nun in die politische Offensive geht.
Franz Kruse bittet in einem Brief an Ulrich Roland den Bürgermeister um die Beschaffung von grundlegenden Informationen zu diesem Projekt, „damit die Gladbecker Bürger rechtzeitig vor dem Abstimmungstermin erfahren, über welch’ ein Projekt sie überhaupt abstimmen sollen“.
Mit Blick auf die Ausbaupläne (die Kernpunkte: ein 1,5-km-Tunnel, Anbindungen an den Stadtverkehr in Höhe Grabenstraße und Schützenstraße, neue Stadtallee auf dem Tunneldach) seien „noch sehr viele Fragen offen“, unterstreicht Franz Kruse, der weiter ausführt:
Machbarkeitsstudie
„Für das Autobahnkreuz sind die Pläne verbindlich und die zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens notwendigen Gutachten sind erstellt. Doch nördlich davon im Tunnelbereich gibt es keinerlei feste Grundlage für den Bau, außer der von Vertretern von Bund, Land und Stadt bekundeten Bereitschaft, 112 Millionen Euro für den Bau von 1,5 km Tunnel bereit zu stellen.“
Abgesehen davon, dass die Finanzierungsbereitschaft keinerlei Rechtsverbindlichkeit besitze, seien auch keine Baupläne und keine grundlegenden Gutachten für diesen Baubereich bislang bekannt. Dennoch solle bereits in naher Zukunft ein Ratsbürgerentscheid zum Bau der A 52 durch Gladbeck stattfinden.
Franz Kruse formuliert dazu: „Dies kann nur gelingen, wenn den Bürgern rechtzeitig vor der Abstimmung zumindest grundlegende Fakten bekannt sind; ansonsten kann keine qualifizierte Abstimmung durchgeführt werden.“ Der Bürgermeister müsse rechtzeitig vor dem Beschluss über einen Ratsbürgerentscheid folgende Unterlagen erstellen und veröffentlichen lassen:
• Eine Machbarkeitsstudie, die die geologischen und hydrologischen Gegebenheiten erfasst sowie eventuell vorhandene Schadstoffablagerungen im Baubereich beschreibt. So könne den Bürgern vor der Abstimmung mitgeteilt werden, ob der Bau eines Tunnels überhaupt möglich ist.
Kostenabschätzung
• Eine erste grobe Kostenabschätzung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie. So könne den Bürgern vor der Abstimmung mitgeteilt werden, ob mit den zur Verfügung stehenden 112 Millionen Euro die gesamte Trasse inklusive des Tunnelbauwerks errichtet werden kann.
• Eine Lärmprognose -so könne den Bürgern vor dem Bürgerentscheid mitgeteilt werden, wo und wie stark künftig Teile von Gladbeck mit A-52-Lärm belastet werden.
• Ein lufthygienisches Gutachten. So könne den Bürgern vor der Abstimmung mitgeteilt werden, ob, wo und in welchem Ausmaß mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen des zunehmenden Autobahnverkehrs auf die Luftqualität in Gladbeck gerechnet werden müsse.
• Ein erster offizieller Entwurfsplan, der auf ganzer Länge des Stadtgebietes den Ausbau – vor allem des Tunnels und des Autobahnkreuzes– zumindest in seinen grundlegenden Abmessungen und Bauausführungen grob beschreibt. So könne den Bürgern vor der Abstimmung realistisch mitgeteilt werden, über welch ein Projekt sie abstimmen werden.
• Um die Bürger vor der Abstimmung darüber zu informieren, an welchen Punkten des innerstädtischen Straßennetzes welche bedeutende Verkehrsveränderungen durch den Autobahnbau auftreten werden, bittet Kruse den Bürgermeister, „das seit langem vorliegende, jedoch unter Verschluss gehaltene Verkehrsgutachten des Büros IVV endlich öffentlich zu machen“. Sollten weitere Gutachten vorliegen, so seien diese ebenfalls zu veröffentlichen.
Abschließend formuliert Franz Kruse an Ulrich Roland gerichtet: „Die für die Planung der Autobahn 52 zuständige Behörde ist „Straßen.NRW.“ Wir bitten Sie, die zu erstellenden Unterlagen dort fertigen zu lassen, um auszuschließen, dass bei der späteren Ausführungsplanung der A 52 die jetzt zu erstellenden Unterlagen keine Gültigkeit haben werden.“