Essen. Sein Anruf bei der Polizei rettete nicht nur dem Opfer das Leben, auch dem Gladbecker ersparte er eine weit höhere Strafe und die Schuld, das Leben eines Menschen auf dem Gewissen zu haben. Am Donnerstag ahndete die VII. Essener Strafkammer die Tritte gegen den Kumpel mit drei Jahren und acht Monaten Haft.

„Sie sind kein Schläger, Sie sind ein Trinker“, charakterisierte Richter Rudolf Fink im Urteil den 34 Jahre alten Angeklagten. Dessen Vorstrafenregister weist zwar 14 Einträge auf, doch Gewaltdelikte spielen darin keine große Rolle.

Erst sechs Monate war er am 28. Mai aus der Haft entlassen, als er mit einem Kumpel und seinem späteren Opfer in dessen Ellinghorster Wohnung reichlich Alkohol trank. Anfangs gab es keinen Streit, friedlich zechten sie. Die Sicherung des Angeklagten brannte durch, als es um seine Freundin ging. „Hier, hast du 50 Euro, hol’ die Frau mal, ich will mit ihr schlafen“, sagte das Opfer und löste damit einen Gewaltausbruch aus.

Mit den Fäusten schlug der Angeklagte auf den körperlich weit unterlegenen Mann ein, trat ihn mehrfach gegen den Kopf. „Der trampelte auf dem herum“, sagte der Zechkumpan. Danach rief der Angeklagte die Polizei: „Kommt schnell, sonst schlage ich ihn tot.“ Innerhalb weniger Minuten eilte die Polizei herbei, unten vor der Tür wartete bereits der Angeklagte auf sie und ließ sich widerstandslos mitnehmen.

Das Opfer selbst, das unter Betreuung steht, hat keine Erinnerung mehr an die Tat. Der Angeklagte sagt, er suche selbst nach Gründen, die seine Tat erklären. Fast drei Promille Alkohol hatte er im Blut, aber solche Werte ließen ihn früher auch nicht derart ausrasten. Er schüttelt den Kopf, dass es ausgerechnet den körperlich schwachen Freund traf. „Der war ja kein Gegner.“

Was ihn wirklich trieb, bleibt Spekulation. Denn auch der Zechkumpan hat Erinnerungslücken, hat den Beginn der Gewalt nicht mitbekommen. Richter Fink sprach die schrecklichen Folgen der Tat an: „Es hätte nicht viel gefehlt, und Sie wären zum Mörder geworden.“ Der Angeklagte, der sich im Prozess reumütig und erschrocken über seine Tat zeigte, sah sich offenbar richtig eingeschätzt und akzeptierte das Urteil der Kammer.