In Berlin pokern Bundestag und Bundesrat derzeit um die Details des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Es geht dabei vor allem ums künftige Wertstoff-Recycling. Auch beim ZBG an der Wilhelmstraße in Gladbeck wird das Thema aufmerksam beobachtet.

Die Wertstofftonne kommt auch nach Gladbeck. Die Frage ist nur: Wann genau? Und: Wer stellt die neue Tonne vor die Gladbecker Haustüren?

Alle Abfälle aus Plastik und Metall sollen künftig in die neue Wertstofftonne wandern, die damit die gelbe Tonne und den gelben Sack ablöst. Wenn es nach Heinrich Vollmer, dem Kaufmännischen Betriebsleiter des Zentralen Betriebshofs Gladbeck (ZBG) geht, dann sollte möglichst der ZBG als kommunaler Entsorgungsträger für diese neuen Tonne die Zuständigkeit haben. Denn: Die neue Tonne bietet die Chance, ähnlich wie zum Beispiel bei der blauen Papiertonne, mit den eingeworfenen Recycling-Materialien echtes Geld zu verdienen, was sich wiederum an anderer Stelle gebührensenkend für die Gladbecker Bürger auswirken könnte.

Es könne ja nicht sein, so Heinrich Vollmer im Gespräch mit der WAZ, dass sich stets Private die Rosinen aus dem Abfall-Kuchen herauspicken, solange man damit gutes Geld verdienen könne, während die Kommunen und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger den gesamten kostenintensiven Rest der lokalen Abfallwirtschaft zu erledigen hätten.

Genau dies entspricht auch der Position des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB), der in den letzten Monaten auf entsprechende Änderungen im Entwurf zum Kreislaufwirtschaftsgesetz gedrungen hat und damit nach eigener Einschätzung auch Erfolg hatte: Es müssten laut der neuen Fassung des Gesetzes nun „eine Reihe von Hürden genommen werden, bevor gewerbliche Sammlungen zum Zuge kommen können“, so der DStGB, der weiter ausführt: „Zum Beispiel darf die Gebührenstabilität nicht gefährdet werden. Andernfalls können die rechtlich zuständigen Kommunen gewerbliche Sammlungen untersagen.“

Heinrich Vollmer weist ergänzend darauf hin, dass städtische Eigenbetriebe wie der ZBG in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte bei der betriebswirtschaftlich-effizienten Gestaltung ihrer Arbeitsabläufe gemacht hätten. Man sei längst in der Lage, gegen private Konkurrenten zu bestehen. Zudem würden städtische Entsorger stets den vorgeschriebenen Tariflohn zahlen.

Die intensive Diskussion zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz wird noch weitergehen - nach der jüngsten Abstimmung im Bundestag wird der Gesetzentwurf nun an den Bundesrat weiter geleitet. . .