Gladbeck.

Die Stadt Gladbeck wird künftigt die Ansiedlung von Spielhallen und spielhallen-ähnlichen Betrieben steuern und nur noch in ausgewiesenen Zonen erlauben. Ein entsprechendes Vergnügungsstättenkonzept wurde am Freitag vom Planungsausschuss in endgültiger Form beschlossen.

Dieses Konzept, zu dem der Rat auf seiner Sitzung am 14. Juli noch das endgültige Votum abgeben wird, soll, so Stadtbaurat Carsten Tum, künftig in die Bauleitplanung einfließen, damit es ins Satzungsrecht aufgenommen wird. Erst dann sei es rechtlich verbindlich.

Mit dem Konzept, das ein Stadtplanungsbüro aus Köln im Auftrag der Stadt erstellt hat, will die Verwaltung einerseits einer städtebaulichen Verödung („Trading-Down-Prozess“) entgegenwirken, aber andererseits auch einen Beitrag zur Eindämmung der Spielsucht leisten.

Stadtplaner Dominik Geyer vom Kölner Büro „Stadtplanung Dr. Jansen“ sagte, gänzlich ließen sich Spielhallen im Stadtgebiet nicht verbieten. Auch für derartige Lokalitäten habe die Stadt einen Versorungsauftrag. Daher empfehle sich ein Konzept, das nach umfangreicher Analyse des Stadtgebiets durch das Büro und mehrmaliger Beratung im Ausschuss nun steht.

Nach dem Konzept muss nach großen, meist Mehrfachspielhallen mit 400 und mehr qm - so genannten „kerngebietstypischen Vergnügungsstätten“ - sowie nach kleineren Spielhallen und Wettbüros bis 100 qm - „mischgebietstypische Vergnügungsstätten“ - sowie nach spielhallenähnlichen Betrieben, illegalen Wettbüros oder Internet-Cafes - im Fachjargon „sekundäre Vergnügungsstätten“ genannt - unterschieden werden.

Konkret sieht das Konzept u.a. vor, dass große Spielhallen südlich und östlich des Marktplatzes sowie im OG oder UG des Citycenters angesiedelt werden könnten. Kleinere, nicht kerngebietstypische Spielhallen sind westlich Horster- und südlich Wilhelmstraße und „per Ausnahme“ an der Rentforter Straße möglich.

Per Ausnahme soll dies auch im Gewerbegebiet Beisen-/Rockwoolstraße sowie im Gewerbegebiet Hornstraße möglich werden. Grundsätzlich sollen kleinere Spielhallen zugelassen werden an der Horster Straße in Brauck zwischen Helmut- und Roßheidestraße, südlich des Bahnhofs West an der Mühlenstraße sowie an der Möllerstraße zwischen Europabrücke und Karl-Schneider-Straße. Trotz Bedenken, so restriktiv vorzugehen, stimmte der Ausschuss ohne Gegenstimme zu.

Der Gutachter betonte, dass das Vergnügungsstättenkonzept keine Auswirkungen auf derzeit bestehende Spielhallen habe. Sie haben Bestandsschutz. Positiv sei, dass allerdings keine Erweiterungen möglich seien. Eine problematische Ansiedlung spielhallen-ähnlicher Betriebe gebe es an der Landstraße, eine Verdichtung auch an der Horster Straße zwischen Wilhelm- und Uhlandstraße.