Gladbeck.

„Ich sehe einem solchen möglichen Petitions-Verfahren gelassen entgegen. Falls sich der Ausschuss an uns wendet, werden wir das Gremium mit allen erforderlichen Akten und Unterlagen versorgen und unsere Sicht im Detail darlegen.“

Das sagte Dezernent Dr. Thomas Wilk am Freitag im Gespräch mit der WAZ zur jüngsten Nachricht in Sachen Feuerwehr: Wie berichtet haben die zehn ehemals Suspendierten eine umfangreiche Petition an den Petitions-Ausschuss des Landtages NRW geschickt. Sie legen darin anhand zahlreicher Einzelpunkte ihre Sicht des Konflikts dar. Eine der Kern-Aussagen lautet: „Man will uns zermürben und die Lust am Ehrenamt nehmen.“

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Die Ex-Supendierten fordern in der Petition ihre Rückversetzung in den Löschzug Mitte, „damit wir tatsächlich die Aufgabe Freiwillige Feuerwehr wahrnehmen können“.

„Ergebnisoffenes Verfahren“

Dr. Wilk wies am Freitag ausdrücklich darauf hin, dass der NRW-Petitionsausschuss am Ende eines möglichen Petitionsverfahrens lediglich Empfehlungen aussprechen könne, nicht aber Weisungen oder Anordnungen. Der Petitionsausschuss sei kein Gremium der Kommunalaufsicht; zudem handele es sich um ein ergebnisoffenes Verfahren.

Mit dem Abschicken der Petition an den NRW-Landtag in Düsseldorf kann wohl zunächst einmal auch die beabsichtigte Re-Integration der Ex-Supendierten mit Hilfe eines Mediationsverfahrens als gescheitert gelten. Noch in der Hauptausschuss-Sitzung am 1. April hatte Dr. Wilk dargelegt, dass er auf eine solche Re-Integration der Ex-Suspendierten setze. Dazu sei eine Mediation auch unter Beteiligung der Feuerwehrführung nötig; dafür sei aber auch die Versetzung des größten Teils der Ex-Suspendierten in andere Löschzüge notwendig. Diese Versetzungen könnten dann am Ende eines erfolgreichen Mediationsverfahrens gegebenenfalls wieder rückgängig gemacht werden, so die Argumentation.

Genau eine Woche später, am Freitag. 8. April, wurden aber bei der Jahreshauptversammlung der Feuerwehr manche alte Gräben wieder aufgerissen, als es in einzelnen Redebeiträgen auch um die Verarbeitung der zurückliegenden Konflikt-Monate ging. Für die zehn Ex-Suspendierten war nach eigener Aussage der Verlauf dieser Jahreshauptversammlung mit ausschlaggebend für das Abschicken der Petition. In ihrem Petitionstext sprechen sie mit Blick auf die Jahreshauptversammlung von einer „Eskalation der Stimmungswelten“, von „offener Verleugnung“ und „Stimmungsmache“.

Auch neutrale Beobachter urteilen, dass am Abend des 8. April bei der JHV im Feuerwehrgerätehaus an der Welheimer Straße die große Chance zu einem echten atmosphärischen Neubeginn vertan wurde.

Ein Beispiel aus der Petition: (K)ein Vergleich

Die Ex-Suspendierten argumentieren im siebenseitigen Kerntext ihrer Petition unter anderem: Jene Jugendlichen, die an der Hitlergruß-Fotoaffäre beteiligt gewesen seien, seien bei der jüngsten Jahreshauptversammlung befördert worden; sie selbst seien bis Ende März vorläufig suspendiert gewesen und diese Suspendierung sei erst aufgehoben worden, nachdem man mit einer äußerst erfolgversprechenden Klage vor dem Verwaltungsgericht gedroht habe.

Dr. Thomas Wilk wies am Freitag gegenüber der WAZ diesen Vergleich strikt zurück („Beides hat nichts miteinander zu tun“) und er ergänzte, dass nur in einem einzigen Fall ein juristisch wirklich haltbarer Beweis für das Zeigen des Hitlergrußes vorliege; und diese Person sei aus einem anderen disziplinarischen Grund längst schon nicht mehr bei der Feuerwehr aktiv.