Gladbeck. .
Die letzte Volkszählung gab es in Westdeutschland im Jahr 1987; und sie war aus Datenschutzgründen seinerzeit heiß umstritten. Nun nähert sich die nächste Zählung, die allerdings weithin akzeptiert stattfindet: der Zenus 2011.
Warum wird eigentlich wieder gezählt? Die Europäische Union (EU) verlangt es; die dabei bundesweit gewonnenen statistischen Daten sollen die Zahlengrundlage für vielerlei Planungen liefern - Beispiele: Wieviel Kitas und Schulen braucht das Land? Wieviel Seniorenplätze und Krankenhäuser sind künftig nötig?
Stichtag ist der 9. Mai. Von diesem Datum an geht es also los. Die Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung vollzieht sich auf besondere Weise. Die Statistikstelle der Stadt erläutert: Anders als bei früheren Volkszählungen werden nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner direkt befragt, sondern hauptsächlich vorhandene Daten der Melderegister genutzt. Nur rund 10 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt, so erläutert die Stadt weiter, werden ab Anfang Mai in der so genannten „Haushaltsstichprobe“ persönlich von Interviewern aufgesucht.
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Diese Interviewer, offiziell „Erhebungsbeauftragte“ genannt, sind ehrenamtlich unterwegs und erhalten eine Aufwandsentschädigung pro erfolgreicher Befragung. Es werden derzeit noch Interviewer gesucht; insgesamt 87 werden für das Gladbecker Stadtgebiet benötigt; die WAZ wird über entsprechende Bewerbungsmöglichkeiten in den nächsten Tagen nochmals ausführlich im Lokalteil berichten.
„Vertraulichkeit der Daten gewährleistet“
Wohl auch mit Blick auf die Diskussion von 1987 betont die Stadtverwaltung: „Aus Datenschutzgründen sind die Erhebungsstellen räumlich, technisch, organisatorisch und personell von anderen Teilen der Verwaltung strikt getrennt. So wird die Vertraulichkeit der Daten von Beginn des Erhebungsprozesses an gewährleistet.“
Die zentrale Erhebungsstelle für Gladbeck und den Kreis befindet sich in Recklinghausen. In Gladbeck werden in der Haushaltsstichprobe ca. 6950 Personen interviewt. Gefragt wird nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund und Religion (freiwillige Angabe) sowie Wohnsituation, Bildung und Berufstätigkeit. Für die Befragten besteht eine Auskunftspflicht.
Zudem erhalten im Mai alle Hauseigentümer Post vom Statistischen Landesamt NRW: Baujahr, Größe, Ausstattungsmerkmale und Nutzungsarten des Wohnraums sind anzugeben. Auch hier besteht Auskunftspflicht.