Auch wenn kein Richter bei der Einigung durch eine/n Schiedsmann/frau mitwirkt, hat das von beiden Seiten unterschriebene Formular rechtlichen Charakter. „Es gilt wie ein Urteil“, so Karl-Heinz Brächter.
Die erste Schiedsamts-Sprechstunde im Neuen Rathaus findet am 6. April, Zi. U 33, 16 bis 18 Uhr statt.