Gladbeck.

. Angeklagt der versuchten Brandstiftung – verurteilt wegen vorsätzlichen Vollrausches. Ein 25-Jähriger musste sich vor dem Schöffengericht verantworten, weil er im Eingang eines Wohnhauses einen Stapel Zeitungen angezündet und versucht hatte, das brennende Papier unter der Haustür in den Flur zu schieben.

Es war das Haus, in dem er aufgewachsen, aus dem seine Familie erst ein paar Jahre zuvor nach dem Tod des Großvaters und nach Erbstreitigkeiten ausgezogen war. Am frühen Morgen des 28. November 2009 kam er dort nach einer ausgedehnten Zechtour vorbei und setzte den Papierstapel in Brand.

Er kann sich nach eigenem Bekunden nicht daran erinnern. Er habe mit Freunden in einer Gaststätte erhebliche Mengen an Alkohol getrunken, irgendwann dann der Filmriss – und am nächsten Morgen sei er in einer Ausnüchterungszelle erwacht.

Weil sein Freund unter enormem Stress am Arbeitsplatz gelitten habe, hätten sie beschlossen, sich an diesem Abend mit Bier und Schnaps „abzuschießen“, bestätigte ein Begleiter des Angeklagten als Zeuge. Mit einer Clique seien sie in der Kneipe gewesen, und geendet habe die Nacht mit noch einigen Dosen Bier im Nordpark. Der Angeklagte habe nicht mehr richtig sprechen und laufen können und sei von der Parkbank gefallen.

Ganz so betrunken kam der 25-Jährige den Polizeibeamten nicht vor, die ihn nach der Tat aufgriffen. Eine Nachbarin aus dem Haus gegenüber hatte die Polizei über die Brandstiftung informiert. Er habe relativ normal gehen und reden können, sagten sie als Zeugen aus.

Betrunken war der 25-Jährige in jedem Fall. Eine Blutprobe, entnommen mehr als eine Stunde später, ergab immerhin noch knapp 2 Promille, zur Tatzeit lag der Alkoholspiegel also deutlich höher. Die entscheidende Frage musste ein psychiatrischer Sachverständiger beantworten: War der 25-Jährige schuldfähig? Der Fachmann kam zu dem Schluss, dass die Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt, wenn nicht ausgeschlossen gewesen sei.

Staatsanwalt, Verteidiger und Gericht waren sich nach dieser Einschätzung des Fachmanns einig: Für die eigentliche Tat kann der 25-Jährige nicht zur Verantwortung gezogen werden, wohl aber wegen eines vorsätzlichen Vollrausches. Dafür muss er mit einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro büßen und die Prozesskosten tragen.