Gladbeck/Recklinghausen. .

Ein-Euro-Jobs nutzen nur den Arbeitgebern und bringen diese Hartz-IV-Jobber sowieso nicht auf den ersten Arbeitsmarkt - so hat es der Bundesrechnungshof festgestellt.

Vor Ort, in Gladbeck und dem Kreis Recklinghausen, ziehen sich die Verantwortlichen diesen Schuh nicht an. „Alles ziemlich nebulös“, beurteilt Ulrich Kupke, Pressesprecher der Vestischen Arbeit im Kreis Recklinghausen, die Aussagen und Veröffentlichungen zu dem Thema.

Zum einen, so Kupke, dürften nur Träger gemeinnütziger Arbeit oder Kommunen Ein-Euro-Jobber beschäftigen, müssten diese zusätzliche, nicht von regulären Arbeitskräften zu erledigende Arbeit in ihren Anträgen begründen und würden regelmäßig unangemeldet von der Vestischen Arbeit kontrolliert. „Normale Arbeitgeber“ bekämen gar keine Ein-Euro-Jobber, deshalb sei es unrichtig, hier von einer Verdrängung zu sprechen. Und in den Kommunen achteten schon die Personalräte darauf, dass keine regulären Jobs verdrängt werden.

Zum anderen seien die Argen ja laut Gesetz dazu verpflichtet, Langzeitarbeitslose mit Hilfe verschiedener Instrumente in den Arbeitsmarkt zu reintegrieren. Was in den meisten Fällen jedoch erst einmal bedeute, sie mit Hilfe von Arbeitsgelegenheiten (so der offizielle Terminus für die Ein-Euro-Jobs) überhaupt wieder an regelmäßige Beschäftigung und Arbeitsstrukturen zu gewöhnen. „Die Arbeitsgelegenheiten bieten einen geschützten Raum für bis dahin arbeitsmarktferne Kunden“, so Kupke. Dabei gehe es um so immaterielle Werte wie sich zu betätigen, aus dem Haus zu kommen, soziale Kontakte zu knüpfen und Anerkennung für die geleistete Arbeit zu erhalten. Derlei Arbeitsgelegenheiten, die für maximal neun Monate vergeben werden, böten nur eine kleine Chance auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Kupke: „Über zehn Prozent schaffen es in den ersten Arbeitsmarkt“.

Das Nonplusultra sind die Ein-Euro-Jobs, zu denen Langzeitarbeitslose nach dem Hartz IV-Gesetz verpflichtet werden können, für den Pressesprecher der Vestischen Arbeit allerdings nicht. Denn finanziert werden diese, wie z.B. die 230 in Gladbeck angebotenen Arbeitsgelegenheiten, letztendlich mit Steuergeldern. Eine Alternative wäre beispielsweise ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt für diesen Personenkreis. „Es ist doch besser, die Steuergelder für die Förderung von Arbeit zu nutzen“, so Kupke. Die Einrichtung eines solchen, sogenannten dritten Arbeitsmarktes wird auch in der Politik immer wieder diskutiert.