Privatbesitz ist in Deutschland grundgesetzlich geschützt, daher sei es für die Stadt oder den Kreis schwierig, bei Verwahrlosung einzuschreiten, sagt Kai-Uwe Hirschheide. Nur in seltenen Fällen, wenn beispielsweise die Verkehrssicherheit massiv gefährdet sei, greife das Bauamt zu dem Mittel der Ersatzvornahme. „Das bedeutet, dass die Stadt eingreift und auf Kosten des Eigentümers die Verkehrssicherheit wieder herstellt“, so Hirschheide. Das Hochhaus an der Schwechater Straße ein ein Beispiel. „Hier haben 2007 wir die Außenwand gesichert.“ Die Kosten dafür habe die Stadt vorgestreckt, auf die Erstattung durch die Besitzer wartet sie noch heute.
Grundsätzlich versuche man mit den Besitzern zu reden, setzt Hirschheide auf den Konsens. Eine Strategie, die auch der Kreis bevorzugt. Der ist nämlich, in Form der Kreisabfallbehörde, für wilde Müllkippen zuständig, so Kreissprecher Jochem Manz.