Gladbeck. .

Bei ihren Kontrollen sucht die Polizei nicht nur nach Alkoholsündern. Bei Verdacht wird auch auf Illegale Drogen getestet.

Tief Luft holen und dann in das berühmte Röhrchen pusten – fast jeder Autofahrer musste diese Kontrolle schon über sich ergehen lassen. Aber die Beamten suchen bei ihren Kontrollen nicht nur nach Alkoholsündern. Auch wer sich anderweitig zugedröhnt hinters Steuer setzt, ist seinen Führerschein ganz schnell los. Illegale Drogen wie Marihuana, Kokain oder gar Heroin sind im Straßenverkehr ebenso verboten wie das legale Rauschmittel Alkohol.

Aber wie weist man illegale Drogen im Straßenverkehr nach? „Grundsätzlich ist es schon seit Jahren so, dass bei den Kontrollen auch Drogentests mit durchgeführt werden können. Mit dem sogenannten Drug-Wipe-Verfahrens können die Kollegen vor Ort feststellen, ob der Fahrer konsumiert hat oder nicht“, erklärt Polizei-Sprecher Andreas Wilming-Weber das Vorgehen seiner Kollegen. Zuvor schauen die Beamten dem Autofahrer tief in die Augen. Denn die Pupillen geben erste Anzeichen, ob möglicherweise Drogen im Spiel sein könnten. Verfärbt sich dann der Teststreifen ist die Fahrt beendet.

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Das anschließende Verfahren gleicht dem bei Alkoholsündern. Denn in der Regel ist eine Fahrt unter Drogen eine Ordnungswidrigkeit. Die Folge: Die Weiterfahrt wird untersagt, später flattert dann das Fahrverbot ins Haus.

„Es gibt aber auch beim Fahren unter Drogeneinfluss, genau wie beim Fahren unter Alkohol, den Straftatbestand“, so Andreas Wilming-Weber. Der sei jeweils erfüllt, wenn der Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit erreicht sei. „Bei Alkoholeinfluss ist diese Grenze gerichtlich festgelegt auf 1,1 Promille.“ Wer mit diesem oder gar höherem Wert erwischt wird, darf seinen Führerschein sofort abgeben. Beim Thema Drogen fehlt dieser gerichtlich festgelegte Grenzwert dagegen. „In diesem Fall müssen die Kollegen tatsächlich Ausfallerscheinungen, wie etwa das berühmte Fahren in Schlangenlinien, feststellen, damit der Straftatbestand erfüllt ist“, schildert Wilming-Weber die Schwierigkeit. Allerdings heißt das nicht, dass zugedröhnte Autofahrer in der Regel bessere Karten hätten: „Drogenmissbrauch geht oft mit Alkoholkonsum einher. Da ist die Grenze zur Straftat schnell überschritten.“

Es sei schwierig, Drogenmissbrauch im Straßenverkehr statistisch genau zu erfassen. Separate Zahlen werden nicht erhoben. Nur soviel: Im vergangenen Jahr schrieb die Polizei im Kreis und in Bottrop 245 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Zusätzlich wurden 370 Strafanzeigen wegen Ausfallerscheinungen oder zu hoher Promillewerte erstattet.