Gladbeck.
Hart klingt das Urteil. Dreieinhalb Jahre Haft für den ehemaligen Geschäftsführer der Firma GAT, Jörg A., der funktionsuntüchtige Nachrüstsätze für Dieselrußfilter hergestellt hatte. Doch Richter Wolfgang Schmidt sprach vom „untersten vertretbaren Strafmaß“.
Es ist die Menge. Und die Hartnäckigkeit, mit der Jörg A. (39), der technische Geschäftsführer der Firma GAT an der Haldenstraße, seinen Betrug durchzog. Als die Bundesregierung 2006 Nachrüstsätze für Dieselrußfilter steuerlich förderte, witterten einige Hersteller ihre Chance. Doch GAT war schnell am Markt, schwang sich zum Marktführer hoch. 70.000 Filter verkaufte das Familienunternehmen, machte 22 Millionen Euro Umsatz.
Was niemand ahnte: Das GAT-System reinigte das Abgas kaum, brachte der Umwelt keinen Vorteil. Jörg A. wusste das. Denn das Prüflabor hatte sein Filtersystem als „völlig wirkungslos“ bezeichnet. Weil er mit dieser Bescheinigung niemals die für den Verkauf erforderliche Zulassung erhalten hätte, fälschte er das Prüfergebnis am Computer.
Deutsche Umwelthilfe erkannte Skandal 2007
2007 hatte die deutsche Umwelthilfe den Skandal erkannt und öffentlich gemacht. Wenige Monate später einigten sich Bundesregierung und Kfz-Gewerbe auf eine Vereinbarung: Die Besitzer der falschen Filter sollten ihre Vorteile behalten, dafür sollten die Geräte nach und nach ausgetauscht werden.
Verantwortlich für diesen Skandal ist allein Jörg A., stellt die XXI. Essener Wirtschaftsstrafkammer fest. Anfangs war auch gegen Vater und Bruder ermittelt worden, doch offenbar hatte der 39-Jährige nur einige Untergebene als Mitwisser. Sie hatte er gedrängt, die Ergebnisse für ihn zu fälschen. Das lehnten sie ab, gaben ihm aber Tipps. Verfahren gegen sie wurden eingestellt, die Geldbußen zahlte die Firma.
Das Gericht erkannte „innerfamiliären Druck“, dem Jörg A. sich ausgesetzt fühlte. Er hatte signalisiert, die Entwicklung sei fast marktreif, so dass der von seinem Bruder geleitete Vertrieb bereits mit dem Verkauf begonnen hatte. Da musste er nachliefern.
Strafmildernd gestand die Kammer ihm sein bislang tadelloses Leben zu; auch, dass er besonders haftempfindlich sei. Auf der anderen Seite habe er als Gesellschafter natürlich vom Umsatzplus profitiert und andere Mitarbeiter „in sein kriminelles Werk eingebunden“. Der direkte Schaden sei mit zwölf Millionen Euro auch „extrem hoch“.
Es gibt ein anderes Ermittlungsverfahren, in dem es auch um gefälschte Unterlagen für eine Zulassung ging. Da soll A. aber nicht am Computer, sondern mit Schere und Kleber gearbeitet haben. Dieses Verfahren soll eingestellt werden. Insgesamt, so Richter Schmidt, sei die Strafe keinesfalls zu hoch. Auch Verteidiger Nils Holtkamp hatte dreieinhalb Jahre Haft beantragt, Staatsanwalt Tim Engel nur drei Monate mehr.