Gladbeck. Mit einer im Supermarkt zurückgelassenen Brötchen-Tüte fing alles an. Sie brachte einen 37-Jährigen vors Schöffengericht am Amtsgericht.
Ginge es nicht um eine Straftat, wäre man geneigt zu sagen: dumm gelaufen. Eigentlich war es Ladendiebstahl, vom Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck wurde ein 37-Jähriger allerdings jetzt wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt.
Ladendetektiv wurde auf den 37-Jährigen aufmerksam – und kontrollierte ihn auf Diebesgut
Bei einem Discounter hatte er Brötchen aus dem Fach genommen, die Tüte dann allerdings irgendwo abgelegt, weil ihm die Schlange vor der Kasse zu lang war. Als er das Geschäft verlassen wollte, bat ihn der Ladendetektiv ins Büro. „Wenn man unverpackte Backwaren nimmt, muss man sie aus hygienischen Gründen auch kaufen, andernfalls gilt das als Diebstahl“, erklärte der damalige Detektiv als Zeuge. Außerdem habe er kontrollieren wollen, ob sich weiteres Diebesgut in der Tasche des 37-Jährigen befinde.
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Der Angeklagte habe seine Tasche bereitwillig geleert, gestohlene Waren steckten nicht darin, „aber eine Dose mit Kräutern, die ich auch öffnen durfte“. Am Geruch habe er den Inhalt sofort als Marihuana identifiziert und die Polizei gerufen. Die Beamten stellten zudem mehrere Verpackungstütchen und eine Feinwaage sicher.
Marihuana für den Eigenkonsum und den Verkauf
Der Angeklagte war geständig. Die 88,82 Gramm Marihuana seien für den Eigenkonsum und für den Verkauf bestimmt gewesen, um mit dem Erlös die eigenen Betäubungsmittel zu finanzieren, sagte der Vater von vier Kindern, die nicht bei ihm leben, zu denen er aber Kontakt hält. Lange Zeit habe er Cannabis und Amphetamine konsumiert, aber jetzt eine erfolgreiche Therapie hinter sich. Auch beruflich sieht er eine Perspektive. Nach einer Probezeit könne er in Kürze einen Arbeitsvertrag bei einer Gerüstbaufirma unterschreiben.
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15 Eintragungen, auch einschlägige, stehen im Vorstrafenregister, viele allerdings noch aus der Jugendzeit des Angeklagten. Die positiven Entwicklungen der jüngsten Vergangenheit aber überzeugten das Gericht. Wie die Staatsanwältin und der Verteidiger beantragt hatten, kam der Mann mit einer Bewährungsstrafe davon. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit verurteilt.