Gladbeck. Nötigung und Erpressung wurden dem Hausmeister des Gladbecker Problem-Hochhauses vorgeworfen. Warum die Zeugen nicht zum Prozess erschienen sind.
Einen Freispruch von allen Vorwürfen, den wollte Norbert Weller wohl vor Gericht erreichen. Insofern verlief der zweite Verhandlungstag im Prozess gegen den Hausmeister der Problem-Immobilie Steinstraße 72 aus Sicht des 63-jährigen Angeklagten nicht gerade erfolgreich. Erpressung und Bestechung in mehreren Fällen werden dem Gladbecker vorgeworfen. Dass auch zu beweisen, stellte sich allerdings auch am zweiten Verhandlungstag vorm Schöffengericht am Amtsgericht Gladbeck als schwierig da.
Vorfälle sollen sich zwischen 2019 und 2022 an der Steinstraße abgespielt haben
Reparaturen in den Wohnungen, so lautete der Vorwurf gegen den Hausmeister, soll dieser nur ausgeführt haben, wenn die Mieter schon im Vorfeld dafür Geld springen ließen. Und auch von Leuten, die eine Wohnung in dem Hochhaus mieten wollten, soll sich der Gladbecker, der für die AfD im Stadtrat sitzt, bezahlt haben lassen. Zwischen 300 und 150 Euro soll er dafür verlangt haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Zwischen August 2019 und Anfang 2022 soll sich das abgespielt haben.
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Dass seitdem einige Zeit ins Land gegangen ist, erschwert die Arbeit des Gerichts in Sachen Beweisfindung. Es ist deshalb auch bereits der zweite Anlauf, der Sache mit einer Verhandlung auf den Grund zu gehen. Allerdings, auch dieser Termin verlief am Dienstag, dem zweiten Verhandlungstag des wiederaufgenommen Prozesses, ergebnislos.
Richter hatte die polizeiliche Vorführung der Zeugen angeordnet
Die vom Richter angeordnete Vorführung der Zeugen, die am ersten Verhandlungstag Anfang April nicht erschienen waren, war nicht von Erfolg gekrönt. Beide Männer, so Richter Markus Bley, seien bereits seit Mitte bzw. Ende 2022 nicht mehr in Gladbeck gemeldet. Laut Aussagen der Familien würden beide mittlerweile wieder in Rumänien leben. So habe das Gericht weiterhin lediglich die Aussage eines Zeugen vorliegen, der nun aber eigentlich doch nichts mitbekommen haben will. Dazu eine weitere Aussage, die auf Hörensagen beruhe.
Verteidigerin: Ruf des Angeklagten hat schon jetzt gelitten
Bleibe eigentlich nur die Einstellung des Verfahrens. Dem aber widersprach die Verteidigerin vehement. Ihr Mandant bleibe dabei, dass er unschuldig ist. Für ihn sei eine Einstellung des Verfahrens aus dem Grund, dass der Hauptverhandlung die längere Abwesenheit in diesem Fall von Zeugen entgegen stehen würde, keine Alternative.
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„Das hier ist für ihn keine Bagatelle“, betonte die Verteidigerin. Schon jetzt habe der Ruf ihres Mandaten gelitten. Ein Job sei ihm bereits gekündigt worden, einige Menschen würden ihn nicht mehr grüßen, es sei auch schon zu Beschimpfungen gekommen.
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Die Grundlage für einen Freispruch sah aber wiederum der Richter nicht als gegeben an. Und so blieb es, nachdem sich der Angeklagte längere Zeit mit seiner Anwältin beraten hatte, bei der von Weller nicht favorisierten Einstellung des Verfahrens.