Gladbeck. Über Raser im Wohngebiet ärgern sich Anwohner. Wie die Stadt auf solche Beschwerden reagiert und was sie im konkreten Fall unternehmen wird.

Einer der Anwohner macht sich Sorgen. Er spricht gar von einem „schwerwiegenden Problem“ auf dieser Straße in Gladbeck und hat der WAZ-Lokalredaktion seine Bedenken geschildert. Eng und unübersichtlich sei die Strecke, die nach seiner Beschwerde zunehmend als Schleichweg herhalte. Obwohl, und das ist ebenfalls ein Stein des Anstoßes: Von Schleichen kann keine Rede sein, so die Kritik. Das Gegenteil sei eher der Fall.

Der Name der Straße impliziert bereits eine – sagen wir mal – flotte Geschwindigkeit der Fortbewegung. Auch wenn ein anderes Gefährt Namensgeber war. Die Kritik dreht sich um die „Alte Radrennbahn“ in Gladbeck. Seit langem sei sie als Tempo-30-Zone ausgewiesen, berichtet der Beschwerdeführer. Das bestätigt David Hennig. Der Sprecher der Stadtverwaltung Gladbeck sagt: „Großflächige 30er-Zonen sind ein Relikt der 1990er Jahre. Diese Bereiche wurden in dem Bestreben ausgewiesen, um Wohngebiete zu schützen.“

Beschwerde: Nicht nur überhöhte Geschwindigkeit ist ein Thema

Der besagte Anwohner findet, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung gerade „angesichts der engen Bauweise und der eingeschränkten Sichtverhältnisse in diesem Wohngebiet von entscheidender Bedeutung“ sei. Allerdings: Dieses Limit werde täglich missachtet. „Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt regelmäßig über 50 Kilometer pro Stunde und steigt abends sogar auf bis zu 70 Kilometer pro Stunde an, insbesondere seit der Entwicklung der Neubausiedlung am Nattbach.“

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Sogar Stoßzeiten hat der Beschwerdeführer ausgemacht, nämlich die Berufsverkehrszeiten von 6.30 Uhr bis 10 Uhr und von 16.30 Uhr bis 19 Uhr. Dann würden „die Tempolimits massiv überschritten“. Die höchsten Geschwindigkeiten hat der Kritiker zwischen den Hausnummern 4, 6, 8, 12, 14, 16 und 18 lokalisiert.

Vielleicht übersehen die motorisierten Menschen, die auf der „Alten Radrennbahn“ unterwegs sind, aber schlichtweg die Hinweise auf das Limit? Denn: „Eine Herausforderung besteht darin, dass die Kennzeichnung der 30er-Zone auf der Straße nicht mehr ersichtlich ist. Die Markierungen sind verblichen oder fehlen gänzlich, was dazu führt, dass viele Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung möglicherweise nicht wahrnehmen. Diese unzureichende Kennzeichnung trägt weiter zu der bestehenden Problematik bei.“

David Hennig, Sprecher der Stadtverwaltung Gladbeck, kündigt Maßnahmen an, sollten Fakten die Beschwerden bestätigen.
David Hennig, Sprecher der Stadtverwaltung Gladbeck, kündigt Maßnahmen an, sollten Fakten die Beschwerden bestätigen. © FUNKE Foto Services | Oliver Müller

Und nicht nur das durchgetretene Gaspedal ruft den Anwohner auf den Plan. Die Alte Radrennbahn werde zunehmend als Abkürzung in Richtung Claesdelle und Gelsenkirchen-Buer genutzt. Das verschärfe die Situation.

„Die durchschnittliche Geschwindigkeit liegt regelmäßig über 50 Kilometer pro Stunde“

Anwohner

Die Stadtverwaltung will zeitnah reagieren. Der Stadtsprecher kündigt an: „Wir werden ab dem 12. März ein Radarmessgerät an der Alten Radrennbahn aufstellen.“ Bevor jetzt Autofahrer zusammenzucken und argwöhnen, es werde dort geblitzt: Nein, darum geht‘s nicht bei dem Seitenradarmessgerät, wie es korrekt heißt. „Es zeichnet die gefahrenen Geschwindigkeiten auf, die wir auswerten. Gegebenenfalls ergreifen wir dann Maßnahmen“, erläutert David Hennig. Nämlich dann, wenn es tatsächlich „gehäuft zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt“ und sich die Beobachtungen des Anwohners mit Daten untermauern lassen.

Hennig sagt: „Wir haben häufiger Bürgerhinweise wegen Geschwindigkeitsübertretungen. Wenn wir den Eindruck haben, dass das Problem massiv ist, stellen wir einen Radarmessgerät auf.“ Sollten die Daten bestätigen, dass tatsächlich ein Problem vorliege, werde die Polizei informiert. Dann werde eine Kontrollstelle eingerichtet.

Und auch die Tempo-30-Markierungen wollen sich Fachleute anschauen. Hennig: „Wenn sie verblichen sind, bessern wir nach.“

Der Anwohner verweist auf die Straßenverkehrs-Ordnung (STVO): „Gemäß Paragraf 45 ist die Ausweisung von 30er-Zonen in Wohngebieten und Gebieten mit hohem Fußgänger- und Fahrradverkehr sowie einem hohen Bedarf an Fußgängerüberwegen vorgesehen. Diese Regelung dient dem Schutz der Anwohner und Verkehrsteilnehmer. Die aktuelle Geschwindigkeitsüberschreitung gefährdet jedoch dieses Bedürfnis.“