Gladbeck. Eine Gladbeckerin finanzierte mit Diebstählen ihre Drogen. Nun musste sich die 44-Jährige vor Gericht verantworten. Das sprach ein Urteil.
Neun Mal ist eine 44 Jahre alte Frau zwischen September 2021 und August 2022 bei Diebstählen in Supermärkten und bei Discountern erwischt worden. Nun stand die Gladbeckerin vor Gericht und es wurde ein Urteil gesprochen.
In zwei Fällen wollte sie mit Lebensmitteln von geringem Wert verschwinden, ohne zu bezahlen („weil ich Hunger hatte“). In den anderen Fällen steckten in ihrer Tasche jeweils mehrere Flaschen hochprozentiger Alkohol. Das Schöffengerichtam AmtsgerichtGladbeck verurteilte sie zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten mit dreijähriger Bewährungszeit.
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Die Angeklagte gab alle Taten unumwunden zu, indirekt sogar Diebstähle, bei denen sie nicht erwischt wurde: „Ich müsste lügen, wenn ich sagte, dass es nie geklappt hat.“ Seit ihrem 13. Lebensjahr sei sie drogenabhängig, konsumiere Kokain, Heroin, Cannabis und greife auch zu Tabletten, sagte sie. Alkohol trinke sie nicht. Den habe sie gestohlen, um ihn dem Dealer zu geben oder anderswo zu verkaufen, um die Drogen finanzieren zu können.
Die Gladbeckerin hatte verschiedene Jobs – auch als Ladendetektivin
In ihrer Hochphase seien dafür bis zu 300 bis 400 Euro täglich draufgegangen. Die mehrfach einschlägig vorbestrafte Frau kam 1988 aus Polen nach Deutschland, arbeitete u. a. als Kassiererin, in einem Sonnenstudio und (Schmunzeln im Gerichtssaal) als Ladendetektivin.
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Jetzt lebt die Mutter eines sechsjährigen Sohnes vom Bürgergeld. Um der Drogenszene an ihrem früheren Wohnort zu entkommen, sei sie nach Gladbeck gezogen. Besser wurde es nach ihrer Schilderung aber nicht: „Ich bin wieder an einen falschen Mann geraten, auch aus dem Drogenmilieu, ich habe mein Kind verloren, das jetzt in einer Pflegefamilie lebt, musste meine Wohnung aufgeben, war herzkrank. Das alles war zu viel.“ Ihre „Lösung“: wieder Drogen.
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Jetzt wolle sie ihr Leben in den Griff bekommen, versicherte 44-Jährige. Ende dieses Monats beginne sie mit einer stationären Entgiftung, bemühe sich um einen anschließenden Therapieplatz, habe wieder Kontakt zu ihrem Sohn.
Die Mutter eines Sohnes muss eine Therapie machen
Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte die Höhe der Haftstrafe in das Ermessen des Gerichts gestellt, nur eine weitere Bewährungschance beantragt.
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Richter Markus Bley und die beiden Schöffen werteten ihr Geständnis, ihre Reue, ihre Drogensucht und die Tatsache, dass die letzte Verurteilung sechs Jahre zurückliegt, als strafmindernd. Sie glaubten auch ihrer Beteuerung, dass sie jetzt einen anderen Weg gehen will. Die Therapie darf allerdings keine Absichtserklärung bleiben. Sie gehört zu den Bewährungsauflagen.