Gladbeck/Bottrop. Auf Selbstpflückfeldern wandern die Beeren gerne mal in den Mund, bevor sie bezahlt werden. Ein Landwirt erzählt von besonders dreisten Fällen.

Beeren selbst zu pflücken wird seit Jahren immer mehr zum Trend. Immer wieder wandert dabei gerne mal die ein oder andere Kostprobe in den Mund des Pflückers. Doch ist das eigentlich erlaubt? Der Bottroper Frederik Steinmann, der unter anderem das Blaubeer-Selbstpflückfeld an der Hornstraße in Gladbeck betreibt, berichtet, dass das Probieren auf seinem Feld nicht nur erlaubt, sondern sogar gewünscht ist – „man will ja schließlich wissen, was man pflückt.“ Doch es gebe immer wieder Fälle, die weit über das Erlaubte hinausgingen, worüber sich der Landwirt sehr ärgert.

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„Ein paar Früchte zu naschen, ist überhaupt kein Problem, das gehört zum Selbstpflücken dazu und deshalb kalkulieren wir das in unseren Preis mit ein. Wenn wir aber erleben, wie eine neunköpfige Familie längere Zeit auf unserem Feld unterwegs ist, dabei fleißig probiert und anschließend 500 Gramm zum Bezahlen abgibt, dann verstehen wir keinen Spaß mehr“, erzählt Steinmann. In solchen Situationen verlange er zusätzliches Geld für das Probieren. Die allermeisten Menschen würden sich allerdings gesittet verhalten und normale Probiermengen essen.

Unerlaubtes Pflücken von Obst kann Pflanzen beschädigen

Die größeren Probleme fangen allerdings erst nach Feierabend an: Besonders an einem seiner Erdbeerfelder in der Nähe der Bottroper Innenstadt hat Steinmann massive Probleme mit Diebstahl. Er berichtet: „Wir können nach Feierabend nicht immer überprüfen, was auf unseren Feldern geschieht und müssen darauf vertrauen, dass sich dort nachts niemand hinsetzt und reihenweise Früchte abpflückt. Dennoch kommt das leider immer wieder vor.“ Deshalb sei es ihm wichtig zu betonen, dass das Pflücken auf den Feldern ohne Absprache verboten ist – dies ist auch im Strafgesetzbuch (StGB) Paragraf 242 gesetzlich festgelegt.

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Neben den fehlenden Einnahmen in solchen Fällen, ist zudem das unsachgemäße Pflücken der Früchte ein Problem, durch das die Pflanzen im schlimmsten Fall kaputtgehen können. „Unerlaubte Pflücker bedienen sich dann an Stellen, an denen sich die Pflanzen gerade erholen sollen. Dadurch wachsen später schlechter neue Früchte nach, und unsere zahlende Kundschaft beschwert sich, dass es zu wenig Früchte an den Pflanzen gebe“, so Steinmann.

Landwirt: „Menschen kamen mit Einkaufstüte und haben Zwiebeln eingesammelt“

Doch nicht nur bei den Früchten kommt es zum Diebstahl. Wenn der Landwirt beispielsweise sein Zwiebelfeld rodet, müssen die Zwiebeln zunächst zum Trocknen auf dem Feld liegen bleiben. „Da kam es auch schon vor, dass Menschen mit einer Einkaufstüte zum Feld gefahren sind und die Zwiebeln eingesammelt haben“, erinnert sich Steinmann. „Einige Landwirte erlauben auf Nachfrage, Felder nach der Ernte abzupflücken. Das gilt aber nur, wenn es vorher abgesprochen ist. Einfach aufs Feld gehen und Blaubeeren oder Zwiebeln mitnehmen, das ist nicht erlaubt.“