Gladbeck. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass die Städte eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Wo die Stadt Gladbeck steht und wie sie sich vorbereitet.

Die Regierungskoalition in Berlin hat sich nach langem Ringen und öffentlichem Streit auf ein neues Gebäudeenergiegesetz verständigt. Die Beratungen im Parlament laufen, und nach dem, was bisher bekannt ist, regelt das Gesetz nicht nur, wie künftig die Häuser beheizt werden sollen. Ein Kernstück des Kompromisses ist jedoch, das ist bereits bekannt, die kommunale Wärmeplanung. Bedeutet: Städte und Gemeinden sind verpflichtet, eine solche Planung vorzulegen.

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Was genau das bedeutet, könne man so genau noch nicht sagen, erklärt Stadtbaurat Volker Kreuzer. Schließlich sei das Gesetz aktuell in der Verbändeanhörung, wie es am Ende genau formuliert sein werde, könne man nicht sagen. Nichtsdestotrotz bereitet man sich bei der Stadt Gladbeck vor. Erste Weichen sind auch bereits gestellt. So ist schon jetzt klar: Gladbeck wird die Wärmeplanung nicht allein in Angriff nehmen. Vielmehr werde man mit den Nachbarstädten Bottrop und Gelsenkirchen zusammenarbeiten. Das machte Kreuzer auch schon in der vergangenen Ratssitzung deutlich.

Zur Wärmeplanung zählt auch der Blick auf Gas- und Stromnetz in Gladbeck

Hintergrund: Teil der Wärmeplanung werde sicher auch der Blick auf die Gas- und Stromnetze sein. Gerade Letzteres werde ja womöglich für künftige Heizungen von größerer Bedeutung sein – Stichwort Wärmepumpen. Und diese Netzinfrastruktur liegt in Gladbeck, wie in den beiden anderen Städten auch, in den Händen der Ele Verteilnetz GmbH (EVNG). Insofern sei eine solche gemeinsame Planung sinnvoll. Für die Fernwärme ist in Gladbeck wie in Gelsenkirchen Uniper verantwortlich, im Unterschied zu Bottrop, wo die Steag Fernwärme anbietet.

Diese Drei-Städte-Kooperation hat den Nebeneffekt, dass Gladbeck mit seiner Wärmeplanung wohl schneller fertig sein wird, als eigentlich gefordert. Denn für Großstädte wie Bottrop und Gelsenkirchen gilt, dass sie aller Voraussicht nach bis 2026 mit ihrer Planung fertig sein müssen. Gladbeck als kleinere Stadt hätte Zeit bis 2028.

Wärmeplanung ist für Städte ein neues Aufgabenfeld

„Mit der Wärmeplanung begeben sich die Städte auf ein weitgehend neues Aufgaben- und Zuständigkeitsfeld“, so das Urteil von Volker Kreuzer. Es sei noch nicht absehbar, was sich daraus entwickeln werde. Im Hintergrund sieht der Stadtbaurat auch die Frage nach möglichen Verpflichtungen für Bürgerinnen und Bürger oder auch Bauherren. Also könnten Städte womöglich vorgeben, wie in einigen Bereichen künftig geheizt werden soll. Könnte also konkret eine Anschlusspflicht an die Fernwärme vorgegeben werden – vergleichbar mit der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation.

Kreuzer geht davon aus, dass für die Wärmeplanung eine enge Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern nötig sein wird, schließlich brauche es auch entsprechende Daten. Und denkbar sei ja auch, dass die Planung ergibt, dass Arbeiten am Netz nötig sein werden. Aber schon jetzt gebe es eine gut etablierte Zusammenarbeit mit EVNG und auch Uniper.

CDU Gladbeck hat im Rat die Themen Netzstabilität und Versorgungssicherheit aufgebracht

Der Stadtbaurat geht auch davon aus, dass die Vorgabe aus Berlin mit zusätzlichen Kosten für die Stadt verbunden sein wird. Möglicherweise sei gar zusätzliches Personal nötig. Er mahnt deshalb beim Land eine ausreichende Finanzierung für diese zusätzlichen Arbeiten an. Denn streng genommen kann der Bund die Verantwortung für die Wärmeplanung nur den Ländern übertragen, die wiederum geben es dann an die Kommunen weiter. Es gelte das Konnexitätsprinzip, mahnt Volker Kreuzer. Oder anders formuliert: Wer bestellt, der muss bezahlen, so die Forderung.

Die Frage nach den Netzen, nach Stabilität und Versorgungssicherheit, sie treibt auch die Politiker im Rat um. So hatte zuletzt die CDU das Thema auf die Tagesordnung setzen lassen und vorgeschlagen, zu dem Thema einen Unterausschuss zu gründen. Dem schloss sich die Mehrheit nicht an.

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Allerdings wird die Verwaltung in der August-Sitzung des Planungsausschusses einen Sachstandsbericht geben und darlegen, wo man aktuell steht. Bis dahin herrscht möglicherweise auch schon mehr Klarheit darüber, was genau laut Gesetz von den Kommunen erwartet wird.