Gladbeck. Bislang sind Schulformempfehlungen nach Klasse Vier an Gladbecker Schulen nicht verpflichtend. So stehen Schulleitungen zu einer Pflichtzuweisung.
- Nach der vierten Klasse werden in Gladbeck Empfehlungen ausgesprochen, welche Schulform ein Kind in Zukunft besuchen sollte.
- Letztendlich ist allerdings der Wille der Eltern entscheidend: Diese können das Kind beispielsweise auf ein Gymnasium schicken, obwohl es nur eine Realschulempfehlung hat.
- Eine Schulleiterin in Gladbeck würde deshalb befürworten, wenn Kinder nach der Grundschule verpflichtend einer Schulform zugewiesen werden.
- Ein anderer Schulleiter wünscht sich normierte Schulleistungstests als Hilfskriterium für die Schulwahl.
Immer wieder schicken Eltern in Gladbeck ihre Schüler aufs Gymnasium, obwohl diese nach der Grundschule nur eine Realschulempfehlung erhalten haben. Ebenso werden Kinder mit Hauptschulempfehlung auf die Realschule geschickt. Denn: Trotz der Gutachten der Grundschulen ist letztendlich der Wille der Eltern entscheidend. Sollten die Schulempfehlungen nach der Grundschule deshalb verpflichtend werden, um späteren Abschulungen entgegenzuwirken? In Gladbeck vertreten die Schulleitungen unterschiedliche Meinungen.
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Schulleiterin Verena Wintjes vom Riesener-Gymnasium würde eine Pflicht befürworten: „Einige Eltern wünschen sich, dass ihr Kind ein Gymnasium besucht und nehmen bei der Schulwahl deshalb zu wenig Rücksicht darauf, wo das Kind tatsächlich am besten aufgehoben wäre. Immer wieder kommt es vor, dass die Eltern ihre Kinder überschätzen, was später zu Problemen im Schulalltag bis hin zu Abschulungen führen kann“.
Schulleiterin: „Die Gymnasien in Gladbeck dienen als Notnagel“
In Gladbeck sei zudem die starke Auslastung der Realschulen ein Problem, wodurch Eltern ihre Kinder im Zweifel eher auf dem Gymnasium anmelden. „Die Gymnasien sind dann quasi ein Notnagel, um das Kind am Ende nicht auf der Hauptschule anmelden zu müssen, wenn die Realschulen überlastet sind“. Gerade solche Kinder, die eigentlich eine reine Realschulempfehlung hätten, aber dennoch auf das Gymnasium gingen, seien besonders häufig von Abschulungen betroffen.
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Der Schulleiter der Erich-Kästner-Realschule, Ulrich Elsen, sieht eine verpflichtende Zuweisung zu einer Schulform wiederum zweigeteilt. „Die meisten Eltern halten sich an die Empfehlungen nach der Grundschule und handeln sehr vernünftig.“ Dennoch kenne auch er das Problem, dass der Elternwille in Einzelfällen über die Empfehlung der Grundschulen gestellt werde.
Normierte Schulleistungstests als Hilfskriterium für die Schulwahl
Ob eine verpflichtende Zuweisung nach der vierten Klasse die Anzahl der Abschulungen reduzieren könnte, bleibt fraglich. Daniel Kroll, Schulleiter der Werner-von-Siemens Realschule, gibt zu bedenken: „Auch in Bundesländern mit klaren Regelungen zu Grundschulempfehlungen gibt es solche Schulwahlkorrekturen. Deshalb glaube ich nicht, dass eine Pflichtzuweisung hier die ideale Lösung wäre.“
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Eine gute Lösung könnte aus Sicht von Schulleiter André Luciga von der Anne-Frank-Realschule die Durchführung normierter Schulleistungstests zu Beginn der vierten Klasse sein. Diese könnten ein gutes Hilfskriterium für die Empfehlung der Schulform darstellen.