Die Stelle als Kämmerer soll aufgewertet werden zur Beigeordnetenstelle. Diskussion gab es jedoch um die künftige Eingruppierung und Bezahlung.

In kreisfreien Städten ist es gesetzlich vorgeschrieben, viele kreisangehörige halten es ebenso: Der Kämmerer wird als Beigeordneter auf acht Jahre vom Rat der Stadt gewählt. In Gladbeck war es bisher anders, hier wurde der Kämmerer bestellt. Mit dem Wechsel des bisherigen Amtsinhabers Thorsten Bunte nach Wuppertal soll sich das auch in Gladbeck ändern. Der Hauptausschuss hat am Montag den Weg frei gemacht und beschlossen, eine vierte Beigeordnetenstelle zu schaffen.

Das war unter den Fraktionen auch unstrittig. Alle Ratsparteien sprachen sich dafür aus, um die Stelle für potenzielle Bewerber auf diese Weise interessant zu machen. Eine entsprechende Ausschreibung hat die Verwaltung vorbereitet.

Zum Streitpunkt entwickelte sich dann jedoch die Besoldungsstufe des künftigen Kämmerers. Ein Beigeordneter steigt laut Gesetz mit der Stufe B 2 ein, kann dann in der zweiten Amtszeit auf B3 hochgestuft werden. Eine Ausnahme sieht das Gesetz ausdrücklich für Kämmerer vor, die auch direkt mit B3 einsteigen können. Entsprechend waren im Ausschreibungsvorschlag der Verwaltung als Besoldung beide Stufen angegeben. Das stieß AfD und Grünen sauer auf.

Mehrheit will das Bewerberfeld nicht schon im Vorfeld eingrenzen

Thorsten Bunte ist noch Kämmerer der Stadt Gladbeck, doch wechselt er demnächst in derselben Funktion nach Wuppertal – als Beigeordneter.
Thorsten Bunte ist noch Kämmerer der Stadt Gladbeck, doch wechselt er demnächst in derselben Funktion nach Wuppertal – als Beigeordneter. © FUNKE Foto Services | Christoph Wojtyczka

Beide Parteien sprachen sich dafür aus, zunächst nur eine B2-Stelle auszuschreiben. Grünen-Fraktionsvorsitzender Bernd Lehmann: „Wir sind der Meinung, mit Blick auf vergleichbare Städte, dass B2 ausreichend ist.“ Zumal mit der Einstufung als Beigeordneter im Vergleich zur jetzigen Situation ja schon eine Gehaltsaufbesserung verbunden sei. Doch um welche Summen und Gehaltsunterschiede geht es nun genau? Eine B2-Stelle sei mit 8180 Euro dotiert, erläutert Berthold Barheier, Leiter des Organisations und Personalamtes auf Nachfrage der Redaktion. B3 bedeutet ein Gehalt von 8650 Euro.

Zum Vergleich: Derzeit ist der Kämmerer bei A16 eingruppiert. Die Höhe der Bezahlung hängt hier unter anderem von Alter und Erfahrung ab und liegt bei rund 7850 Euro.

Für die SPD argumentierte Dustin Tix, dass man das Bewerberfeld möglichst weit offen halten wolle. Beschränke man sich allein auf B2, würden der Stadt vielleicht viel versprechende Bewerbungen entgehen. Dem Vorschlag der AfD, im Zweifel neu auszuschreiben, wenn sich kein qualifizierter Bewerber finde, widersprach Michael Tack (FDP). „Es geht hier nicht um irgendeine Stelle, sondern um eine komplizierte. Wir brauchen baldmöglichst qualifiziertes Personal, rein zeitlich können wir es uns nicht leisten, zweimal auszuschreiben.“

Am Ende beschloss die Mehrheit, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Die Kämmererstelle wird nun ausgeschrieben, in den Auswahlprozess sind die Ratsmitglieder eingebunden, am Ende wird die neue Kämmerin oder der neue Kämmerer vom Rat gewählt.