Gladbeck. In Krefeld gilt nun ein Alkohol- und Bettelverbot, in Gladbeck sei man schon weiter, sagt die Stadt. So haben die strengeren Regeln geholfen.
Sie gehören zum Bild deutscher Innenstädte wie Tauben und das Überangebot von Bäckereien: Menschen, denen das Leben übel mitgespielt hat und die ihren Kummer nun im Alkohol ertränken oder Passanten um Geld bitten – für Essen oder andere Dinge. So sehr sind Trinker und Bettler Teil der City, auch in Gladbeck, dass sie manch einer vielleicht gar nicht mehr wahrnimmt, begegnen sie ihm beim Flanieren durch den Stadtkern.
In Krefeld wurden sie wahrgenommen. Vor allem am Theaterplatz, laut, manchmal sogar belästigend. Die Stadtverwaltung wollte nicht mehr bloß zusehen, und hat am 15. März ein Alkoholverbot rund um neuralgische Punkte ausgesprochen. Aggressives Betteln, also jede Form des Bettelns, die über die stille Bitte um eine Spende mit einem Becher oder Ähnlichem hinausgeht, ist jetzt auch verboten. Ein Vorbild für die Gladbecker Innenstadt?
Gladbeck hat bereits seit Jahren schärfere Regeln für Trinker und Bettler
Nicht so wirklich. Nicht nur ist die Lage mit Blick auf die Trinkerszene und das aggressive Betteln „relativ entspannt“, wie Stadtsprecher David Hennig auf Anfrage mitteilt. Obendrauf hat die Stadt ihren Buß- und Verwarngeldkatalog erst 2019 deutlich verschärf, „insbesondere im Hinblick auf Alkoholverstöße.“ Auch wenn das natürlich nicht heißt, dass es in Gladbeck gar keine Probleme dieser Art gibt.
Allerdings gibt es in Gladbeck schon seit ein paar Jahren Regelungen, die denen in Krefeld sehr nahekommen. Seit 2019 gilt auf und um Flächen, die für Kinder vorgesehen sind, um Kindergärten, Schulen, Seniorenwohnheimen, Fahrradabstellanlagen und Haltestellen ein Alkoholverbot. Aggressives Betteln ist ohnehin verboten. Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Geldstrafe zwischen 50 und 100 Euro belangt werden.
Stadt Gladbeck: „Es gibt zurzeit kein ‘Bettelproblem’“
Nach Informationen des Kommunalen Ordnungsdiensts (KOD) gebe es in der Gladbecker Innenstadt keine Probleme mit aufdringlichen Bettlern, auch Beschwerden aus der Bevölkerung seien in den vergangenen Monaten nicht eingegangen. Menschen, die bloß mit einem Spendengefäß auf dem Boden sitzen, tun nichts Verbotenes. „Dennoch werden auch diese Personen vom KOD angesprochen und aufgefordert, ihren Standort zu wechseln, damit sich nicht an bestimmten Stellen ein Schwerpunkt entwickelt. Dies wird in aller Regel auch von den betroffenen Personen befolgt. Unter dem Strich: Ein ‘Bettelproblem’ gibt es in Gladbeck zurzeit nicht“, sagt David Hennig.
Ähnlich unproblematisch verhalte es sich auch im Falle der Trinkerszene. Regelrechte Alkoholexzesse würden nur selten gemeldet, frühere Treffpunkte der Szene, etwas zwischen Rathaus und Sparkasse, seien mittlerweile aufgelöst. „Zwar treffen sich immer noch einzelne Personen aus der Trinkerszene auch an dieser Stelle, doch nach zügiger Ansprache durch den KOD verlassen sie den Ort auch meistens ohne Diskussion.“
Unterstand am Gladbecker Festplatz wird von der Trinkerszene angenommen
In seltenen Fällen verhänge der KOD auch Verwarngelder, allerdings meist nur in Höhe von zehn Euro. Mit Blick auf den sozialen Hintergrund der Personen, so Hennig, reiche das auch. Der harte Kern der Trinkerszene, ungefähr zehn bis 15 Personen, sei dem KOD größtenteils persönlich bekannt, ein Sozialarbeiter ist im Einsatz. Das habe sich bewährt, die Menschen träfen sich nun zumeist am Unterstand auf dem Festplatz und nicht an den einschlägigen Orten in der Innenstadt.
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Mit dem nahenden Sommer will die Stadt die einschlägigen Treffpunkte stärker kontrollieren. „Dies wird durch Ansprachen – und bei Verstößen auch durch Ahndungen – geschehen, um deutlich zu machen, dass auch für diese Gruppen bestimmte soziale Regeln gelten, an die sie sich zu halten haben.“
>> EIN BLICK IN DEN GLADBECKER BUßGELDKATALOG
- Das „Lagern von Personen oder Personengruppen mit Störung der Allgemeinheit“ – also etwa lärmende Betrunkene – kostet 50 bis 100 Euro.
- Wer in den Alkoholverbotszonen trinkt, wird mit 50 bis 100 Euro zur Kasse gebeten, tut er es an Fahrradabstellanlagen oder Haltestellen kostet das immer 100 Euro.
- Auch das aggressive Betteln wird mit 100 Euro bestraft.