Recklinghausen/Gladbeck. Dem Kreis wurden 1200 ungeimpfte Beschäftigte im Gesundheitswesen gemeldet. Auch aus Gladbeck. Warum einige Meldungen sich auch erledigt hatten.
Die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen hat dem zuständigen Kreisgesundheitsamt Recklinghausen viel Arbeit beschert. Sieben Monate nach der Einführung lässt sich feststellen: Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis zueinander.
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pflegeheimen, Kliniken und Arztpraxen gilt bundesweit seit dem 16. März. Die Beschäftigten mussten ihren Arbeitgebern bis zu diesem Zeitpunkt einen Immunisierungsnachweis vorlegen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkam, sollte dem Kreisgesundheitsamt gemeldet werden. Das betraf auch Beschäftigte aus Gladbeck.
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Wie Dr. Richard Schröder, zuständiger Fachbereichsleiter in der Kreisverwaltung, jetzt dem Kreistag berichtete, wurden dem Kreisgesundheitsamt die Namen und Daten von rund 1200 Beschäftigten aus den Städten Im Kreis übermittelt. Daraus resultierten am Ende 70 Verbote, den Arbeitsplatz zu betreten. 15 seien allerdings schon wieder zurückgenommen worden, sagte Schröder. Außerdem habe es zwei Klagen gegen die Anordnung des Kreises gegeben. Davon sei inzwischen eine im Eilverfahren vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zurückgewiesen worden.
Viele Meldungen haben sich im Laufe der Monate erledigt
Viele Meldungen haben sich im Laufe der Monate erledigt, weil sich die Betroffenen doch noch hatten impfen lassen oder sich schlichtweg mit dem Virus infiziert hatten. Nach einer überstandenen Corona-Infektion waren sie erst mal raus aus der Impfpflicht. Zudem hatte das Gesundheitsamt bei seinen Entscheidungen Spielräume; etwa dann, wenn ein betroffener Mitarbeiter keinen Kontakt zu Patienten oder Heimbewohnern hat.
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Geblieben war eine Menge Arbeit für die Gesundheitsbehörde des Kreises: Deren Mitarbeiter mussten Kontakt zu allen Betroffenen aufnehmen, vorgelegte Nachweise zur Befreiung von der Impfpflicht überprüfen und bei Zweifeln an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit gegebenenfalls eine ärztliche Untersuchung anordnen. Richard Schröder geht davon aus, dass sich das Thema Ende des Jahres sowieso erledigt haben wird. Die Regelung tritt offiziell nämlich am 1. Januar 2023 außer Kraft.