Gladbeck. Die Arbeitnehmervertretung im Gladbecker Rathaus sieht die Notwendigkeit Energie einzusparen. Sorgen um die Gesundheit seien aber berechtigt.
Der Personalrat der Beschäftigten der Stadt Gladbeck sieht die Höchsttemperatur-Verordnung der Bundesregierung für Büroräume in Sachen Gesundheit kritisch. Er merkt in einem Infoschreiben an, dass Beschäftigte, die um ihre Wohlergehen fürchten, dagegen etwas tun können.
Lesen Sie auch
- Sozialgericht. Kranke Frau (58) in Gladbeck bekommt weiter kein Geld
- Problemimmobilie. Problemhochhaus Steinstraße: CDU fordert Hilfe vom Land
- Öffentliche Toiletten. Hell und mit Aufsicht: So modern wird das neue Rathaus-Klo
- Spielplatz. Kinder-Spielgerät: Mit dem Riesen-Pumps stimmt etwas nicht
- Kunsthandel. Wo man in Gladbeck einen echten Lindenberg kaufen kann
Der Vorsitzende des Personalrats, Bertram Polenz, berichtet, dass er als Teilnehmer des Krisenstabes „Energie“, in der Zusammenkunft des Gremiums am 9. August im Rathaus bereits darüber informiert wurde, dass die Heizungen in den Verwaltungsgebäuden auf eine Höchsttemperatur gedrosselt werden (WAZ berichtete). Nun habe die Bundesregierung per Verordnung bestimmt, dass „die Lufttemperatur im Arbeitsraum für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit höchstens auf 19 Grad Celsius geheizt werden darf’. Dieser Wert gelte laut Verordnung aber auch als Mindesttemperaturwert.
Die neue Verordnung lasse für den Personalrat keine Beteiligungsmöglichkeit zu
Die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) sei nun seit 1. September in Kraft getreten und befristet bis zum 28. Februar 2023. „Sie lässt damit für den Personalrat keinen Spielraum, keine Beteiligungsmöglichkeit bei der Gestaltung der Arbeitsräume mehr zu“, so Polenz. Der „bei allem Verständnis für erforderliche Energie-Einsparmaßnahmen“, aber sagt, dass die kritische Frage erlaubt sein müsse, „ob von den Beschäftigten bei den beschlossenen Rahmenbedingungen weiterhin eine professionelle Arbeit und entsprechendes Engagement verlangt werden kann“.
+++ Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook+++
Auch interessant
Der Personalrat gibt dazu den Hinweis, falls sich Kolleginnen und Kollegen Sorgen um Ihre Gesundheit aufgrund der zu erwartenden Raumtemperaturen machten, könne § 6 Absatz 4 der EnSikuMaV eine Lösung sein. Denn dort heißt es: ,,Die Höchstwerte gelten nicht, soweit Beschäftigte durch die niedrige Lufttemperatur in ihrer Gesundheit gefährdet sind“. Ein Tipp, der auch allen weiteren in Büros beschäftigten Arbeitnehmern aus Gladbeck helfen kann.
Empfehlung: Frühzeitig den Kontakt zum Arzt aufzunehmen
Jeder Beschäftigte müsse letztlich zwar selbst entscheiden, ob von dieser Option Gebrauch gemacht werde, so Polenz. Der Personalrat biete dabei aber natürlich seine Unterstützung und Beratung an. Und man empfehle für diesen Fall bereits jetzt: „Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer behandelnden Ärztin oder ihrem behandelnden Arzt auf.