Gladbeck. Bei vielen Gladbeckern ist vor Ferienstart der Reisepass abgelaufen. Diese Möglichkeiten bestehen, um kurzfristig gültige Dokumente zu erhalten.
Der vor Monaten gebuchte Sommerurlaub im Ausland rückt näher, und der Blick in den herausgesuchten Ausweispapieren wird zum Schreckmoment: Der für die Einreise in Richtung Urlaubsdomizil benötigte Reisepass ist abgelaufen. Gut zu wissen: In Gladbeck ist im Bürgeramt oft noch rettende Hilfe möglich.
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„Wie in den Vorjahren haben wir zum Ferienstart wieder erhöhte Anfragen und Andrang im Bürgeramt, weil Ausweisdokumente abgelaufen sind“, bestätigt David Hennig von der Presseabteilung der Stadt. In der Regel dauere es bei längerfristigen Terminen, die auch über das Online-Buchungssystem erhältlich sind, „zurzeit bis zu drei Wochen, bis etwas frei ist“. Frühere Hilfe ist aber möglich. Hennig: „An jedem Arbeitstag werden noch verfügbare tagesaktuelle Termine am Morgen ins System eingestellt. Diese Termine können ab 8 Uhr online oder telefonisch unter der Rufnummer 99-29 99 vereinbart werden.“ Eine Terminanfrage per E-Mail könne nicht beantwortet werden. Der Pressesprecher empfiehlt den Weg über das Internet, „da erfahrungsgemäß die Telefonleitungen am Morgen schnell überlastet sind“.
Die Ausstellung eines Express-Reisepasses ist möglich
Ernüchternd mag die weitere Auskunft wirken. Denn Hennig informiert, dass die Ausstellung eines neuen Personalausweises über die Bundesdruckerei „bis zu drei Wochen dauert“. Gebühr: 37 Euro. Und die eines Reisepasses im Normalfall noch länger „fünf bis sechs Wochen“. Kosten: 60 Euro. Wenn es schneller gehen müsse, gut zu wissen: „Das Meldeamt kann auch einen Express-Reisepass ausstellen, das geht innerhalb von drei Werktagen.“ Der flotte Service hat aber seinen Preis, denn dann werden 92 Euro fällig. Noch eine beruhigende Aussage zu guter Letzt: „Bei dringenden Notfällen versucht die Ausweisbehörde, auch noch kurzfristigere Lösungen möglich zu machen.“
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Bei Beantragung wird ein elektronischer Reisepass mit integriertem Chip ausgestellt, der auch ein Lichtbild und zwei digital gespeicherte Fingerabdrücke enthält. Eine Wahlmöglichkeit, auf die elektronischen Merkmale zu verzichten, gibt es nicht. Die Gültigkeit des Reisepasses beträgt ab Vollendung des 24. Lebensjahres zehn Jahre und vor Vollendung des 24. Lebensjahres sechs Jahre. Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache zwingend erforderlich. Vorzulegen sind ein amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild. Bei Minderjährigen ohne amtliches Ausweisdokument ist die Vorlage einer Geburtsurkunde notwendig.
Auch Kinder benötigen einen Ausweis für die Auslandsreise
Wichtig für Eltern: Ein Kinderreisepass ist grundsätzlich erforderlich, sobald die Bundesrepublik verlassen und ein anderes Land bereist werden soll. Welche Einreisebestimmungen für das bereiste Land gelten, sollte vor Reiseantritt beim Auswärtigen Amt abgefragt werden (www.auswaertiges-amt.de).