Gladbeck. Nicht nur die Grünen wollen, dass der Stadtrat auf eine weitere Klage gegen das Mottbruch-Windrad verzichtet. Auch die Stadtverwaltung rät dazu.
In der Ratssitzung der Stadt Gladbeck am kommenden Donnerstag steht offenbar die Wende im Rechtsstreit um das Steag-Windrad auf der Mottbruchhalde bevor: Der Erfolg einer Revision gegen das äußerst deutliche Urteil des Verwaltungsgerichts von Ende März wird – auch nach Einholung eines juristischen Gutachtens – als äußerst schmal bewertet. „Dass tatsächlich eine dauerhafte Stilllegung bzw. ein Rückbau der Anlage erreicht werden kann, ist nicht absehbar“, heißt es.
Inzwischen deutet sich sogar an, dass die Stadt „ihren Frieden“ bei der Planung der Haldenwelt mit dem Windrad machen könnte, das stets als Ausschlusskriterium für die Freizeitnutzung der Mottbruchhalde bezeichnet wurde. Nun heiß es in der Vorlage: Es solle „versucht werden, mit einer verbleibenden Windenergieanlage im Krater der Mottbruchhalde umzugehen, um sie von einem Störfaktor zu einem integralen Bestandteil der Haldenwelt zu machen.“
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Grüne fordern Verzicht der Stadt Gladbeck auf Klage gegen das Steag-Windrad
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Die Grünen forderten am Wochenende bereits, den Antrag auf Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zurück zu ziehen, der auf einem alten Ratsbeschluss von 2019 fußt, juristisch alles gegen das Windrad zu unternehmen, und vom neuen Rat nach der Kommunalwahl bestätigt wurde. Eine weitere Klage gegen ein längst gebautes Windrad, das grünen, heimischen Strom produziere, sei „irrwitzig“ angesichts von Klimanotstand und dem Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Notwendigkeit, sich frei zu machen von fossilen Energieimporten, so Grünen-Ratsherr Bernd Lehmann.
Die Grünen wollen daher im Rat beschließen lassen, auf eine weitere Klage vor dem Oberverwaltungsgericht zu verzichten. Sie begrüßen den Vorschlag der Verwaltung, das Windrad nunmehr zu einem „integralen Bestandteil der Haldenwelten“ zu machen. Dennoch wollen die Grünen in einer offiziellen Anfrage wissen, welche Kosten die seit elf Jahren andauernden Rechtsstreitigkeiten („ein erfolgloses Unterfangen“) inzwischen verursacht haben – zumal bei Abweisung der letzten Klage sämtliche Verfahrenskosten der Stadt aufgebürdet wurden.
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