Gladbeck. Es steht fest: Beschäftigte in der Pflege müssen sich gegen Corona impfen lassen. Das hat auch Auswirkungen auf den Kreis und auf Gladbeck.

Die Corona-Impfpflicht in Pflegeberufen ist verfassungskonform - das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden. Aber was bedeutet das für den Kreis Recklinghausen und somit auch für Gladbeck?

Die Richter waren deutlich: Wer sich nicht impfen lassen will, muss mit einem Bußgeld rechnen. Alternativ könnten die Menschen ihren Beruf aufgeben. Denn über den Eingriff in die körperliche Unversehrtheit stünde der Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus von Alten und Kranken.

In den Städten im Kreis Recklinghausen arbeiten Tausende Menschen in der Pflege

Das dürfte auch Auswirkungen auf die entsprechenden Einrichtungen im Kreis Recklinghausen haben. Denn im Vest arbeiten Tausende Menschen in der Pflege, in Senioren- und Krankenhäusern. „Gemeldet worden sind uns etwa 1000 Beschäftigte in den impfpflichtigen Bereichen“, sagt Svenja Küchmeister von der Pressestelle der Kreisverwaltung auf Nachfrage.

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Gemeint ist damit, dass der Kreis Kenntnis hat von rund 1000 Menschen in impfpflichtigen Berufen, die nicht geimpft sind. „Allerdings“, so Svenja Küchmeister weiter, „ist dies der Stand von Februar. Mittlerweile bestünde natürlich die Möglichkeit, dass sich einige dieser Beschäftigten geimpft oder einen Genesenen-Status hätten, der nicht älter als 90 Tage ist.“ Denn 90 Tage lang seien Genesene bekanntlich nicht impffähig.

Der aktuelle Status bei den Ungeimpften muss noch recherchiert werden

Aus diesem Grund wurden bereits einige der Betroffenen angeschrieben beziehungsweise werden es in den kommenden Wochen noch. „Wir müssen zunächst recherchieren, wie der aktuelle Status ist. Diese Arbeit wird bis Ende Juni dauern“, sagt die Pressesprecherin. Bis dahin könnten sich weitere Mitarbeiter noch impfen lassen.

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Ob es Konsequenzen, Bußgelder oder andere Maßnahmen geben würde, konnte Svenja Küchmeister noch nicht sagen: „Wir müssen zunächst einmal auf die Antworten warten. Bis dahin dürfte es auch eine Entscheidung geben, wie das Land mit der Situation umgehen wird.“