Gladbeck. Erste Anfragen zur Unterbringung von Flüchtlingskindern erreichen Gladbecker Kitas. Da Plätze fehlen, bemüht sich die Stadt um Ersatzangebote.
Da viele Mütter und ganze Familien aus der Ukraine geflohen sind, um ihre Kinder in Sicherheit zu bringen, befinden sich auch in Gladbeck schon junge Flüchtlinge im Kita-Alter. Das wurde jetzt im Jugendhilfeausschuss berichtet. Kita-Leiter Michael Wichert (St. Marien Brauck) informierte, dass ihn schon Anfragen zu Betreuungsmöglichkeiten erreicht hätten. Zum Verfahren habe er noch viele offene Fragen. Die Verwaltung bemühe sich um Antworten.
Silke Döding, Chefin des Amtes für Bildung und Erziehung, teilte mit, dass die Kita-Träger im Stadtgebiet sich bereits alle sehr hilfsbereit zeigten und gute Ideen benannt würden, was getan werden könnte. Eine genaue Zahl, wie viele der 146 registrierten Ukraine-Flüchtlinge(Stand Dienstag) im Kita-Alter seien, konnte nicht genannt werden. Alles sei ja derzeit noch im Fluss.
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Welche rechtlichen Bedingungen gelten bei Flüchtlingen für den Kitabesuch?
Wichert wollte unter anderem wissen, wie es mit den rechtlichen Vorgaben für einen Kita-Besuch aussehe. Und ob eine Begutachtung erfolge zur kindlichen Eignung für eine Betreuung im Elementarbereich oder, ob der in Deutschland vorgeschriebene Impfschutz (z.B. gegen Masern) vorliege. Bei allen Geflüchteten, die sich wie vorgeschrieben im Rathaus anmeldeten, erfolge „auch eine medizinische Untersuchung und eine Überprüfung des Impfschutzes“, so die Antwort der Amtsleiterin.
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Sozialdezernent Rainer Weichelt informierte, dass die Flüchtlinge, „sobald sie einen Aufenthaltstitel haben, an den geltenden Rechten partizipieren wie andere Bürger“. Ein Anrecht auf einen Kitaplatz könne aber nicht garantiert werden, da per se schon Mangel in Gladbeck herrsche. Man bemühe sich aber, Angebote zu schaffen, etwa in den öffentlichen Freizeittreffs in den Stadtteilen. Dort dürften die Kinder auch ihre Eltern mitbringen, für ein größeres Sicherheitsgefühl. Ebenso sollen stadtteilnah niedrigschwellige frühpädagogische Brücken- und Bewegungsangebote für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung eingerichtet werden.