Gladbeck. Apotheken in Gladbeck steigen in die Corona-Schutzimpfung mit ein. Die ersten Termine werden an der Hirsch-Apotheke in Zweckel vergeben.
Die Mitarbeiter Gladbecker Apotheken sind über den Apothekerverband geschult worden, um ihren Kunden ortsnah Corona-Schutzimpfungn anbieten zu können. Als erste Apotheke startet die Hirsch-Apotheke mit dem Service in Gladbeck. Termine können jetzt arbeitnehmerfreundlich bis in den Abend gebucht werden.
„Wir erhalten erst kommende Woche den Impfstoff, so dass wir ab dem nächsten Sonntag die ersten Impftermine anbieten“, informiert Peter Herzogenrath, der an seiner Apotheke in Zweckel eigentlich schon am Montag mit dem Impfangebot starten wollte. Sein Team habe sich entschlossen, arbeitnehmerfreundlich den Nachmittag und die Abendstunden anzuvisieren, „zudem kollidieren wir so auch nicht mit den bestehenden Impfangeboten von Ärzten und Impfzentrum in Gladbeck“.
Lesen Sie auch
- Corona-Newsblog. Aufwärtstrend ist ungebrochen - Inzidenzwert steigt
- Schulcheck. Schulcheck Gladbeck: Das bieten die weiterführenden Schulen
- Brückenzustand. Marode Brücken in Gladbeck: Winkelstraße ist in Vorbereitung
- Grundsteuer. Das kommt auf Gladbecker Hausbesitzer zu
Die erste Gladbecker Apotheke impft an zwei bis drei Tagen pro Woche
Konkret soll zunächst an zwei bis drei Tagen in der Woche im vorgelagerten Pavillon an der Hirsch-Apotheke an der Beethovenstraße 22 in Zweckel geimpft werden. Die ersten Termine können für Sonntag, 20. Februar, 15 bis 19 Uhr; Mittwoch, 23. Februar 17 bis 21 Uhr und Samstag 26. Februar, 15 bis 19 Uhr gebucht werden. „Die Terminbuchung ist über unsere Homepage (hirsch-apotheke-gladbeck.de) über den Bereich Leistungen und eine QR-Code online möglich; auch über Facebook (Hirsch Apotheke Gladbeck), Instagram (hirsch.apo) oder telefonisch unter 0 20 43-5 20 05“, so PTA Katharina Krüger, die das Impfangebot maßgeblich organisiert hat.
+++ Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook+++
Zunächst für Kunden ab 18 Jahren werden reguläre Erst-/Zweitimpfungen sowie die erste und zweite Auffrischungsimpfung (ggf. nach Rücksprache) gemäß STIKO und nach Vorgaben des RKI durchgeführt. Einen Anspruch auf die zweite Auffrischungsimpfung (Viertimpfung) haben Personen, die über 70 Jahre alt sind.