Gladbeck. Ordnungskräfte der Stadt Gladbeck haben Parken, Straßenverkehr und Einhaltung der Corona-Regeln im Visier. Missachtung hat ihre Konsequenzen.

Da preschen Autofahrer mit 85 oder gar 91 „Sachen“ in Gladbeck über die Scholver Straße, obwohl das erlaubte Tempo dort auf 50 Stundenkilometer begrenzt ist. Diese beiden, zugegebenermaßen extremen, Vorkommnisse sind in die städtische „Knöllchen-Statistik“ des Jahres 2021 eingegangen. Und viele, viele weitere Verstöße wurden geahndet – auch in Zusammenhang mit den Corona-Vorschriften.

Auch interessant

Allein 156 Verwarnungsgelder wurden bei einer Missachtung der Maskenpflicht fällig, sie ließen nach Rathaus-Angaben etwa 7800 Euro an Bußgeldern in die Stadtkasse fließen. Das ist jedoch nicht der einzige Corona-Posten.

Es wurde gegen Maskenpflicht und das das Ansammlungsverbot verstoßen

Weitaus mehr machten andere Regelverletzungen aus. Verwaltungssprecher David Hennig zählt auf: „Ansammlungsverbot im Frühjahr, Quarantäneverstöße, Impf- und Testnachweisverstöße.“ Insgesamt 186 Verfahren waren es insgesamt, die eine Einnahme von rund 41.500 Euro ergaben. Hinzu kommen 36 verhängte Bußgelder im Gewerbebereich, machte unterm Strich 14.800 Euro aus. „Insgesamt wurden im Zusammenhang mit Corona-Verstößen 64.100 Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern erhoben“, resümiert Hennig.

+++ Folgen Sie der WAZ Gladbeck auch auf Facebook+++

Im Vergleich zum Vorjahr 2020 fällt eines ins Auge: Die Zahlen waren seinerzeit deutlich höher. Unterm Strich ließen sich im Zusammenhang mit Corona-Verstößen 115.000 Euro an Buß- und Verwarnungsgeldern addieren. Es flossen mehr als doppelt so viele Verstöße gegen die Maskenpflicht in die Bilanz ein – nämlich 340. In Euro und Cent hieß das: 17.000 Euro fürs Stadtsäckel.

Wegen Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot wurden insgesamt etwa 270 Bußgelder in Höhe von jeweils 200 Euro verhängt, ergibt 54.000 Euro. Hennig berichtet: „Im Gewerbebereich wurden gegen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe etwa 55 Bußgeldverfahren eingeleitet, insgesamt festgesetzte Bußgelder ergaben rund 44.000 Euro.“

Der Stadtsprecher erklärt die Diskrepanz zwischen den beiden betrachteten Jahren so: „Der Rückgang ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass es aufgrund einer anderen Verordnungslage weniger Regelungen gab, die zu kontrollieren und zu ahnden waren.“ Im Sommer 2021 seien deutlich mehr Lockerungen als im Jahr 2020 möglich gewesen. Folge: Dadurch seien „insbesondere die Verstöße gegen Ansammlungsverbote und die Verstöße im Gaststättenbereich erheblich zurückgegangen“.

Zeitweise galt im Nordpark Maskenpflicht. Städtische Kräfte kontrollieren, ob sich die Ausflügler daran hielten.
Zeitweise galt im Nordpark Maskenpflicht. Städtische Kräfte kontrollieren, ob sich die Ausflügler daran hielten. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Die städtischen Beschäftigten, die in Gladbeck die Einhaltung von Bestimmungen und Verboten kontrollieren, haben auch den „ruhenden und fließenden Verkehr“, wie es so schön auf Amtsdeutsch heißt, im Visier. Sprich: Parken und Geschwindigkeit. Und diese Regeln wurden in den zurückliegenden zwölf Monaten etliche Male links liegen gelassen. In Zahlen: Für den Bereich „ruhender Verkehr“ weist die Bilanz 24.409 Verwarnungen aus, in 3824 Fällen leitete die Stadtverwaltung ein Bußgeldverfahren ein. In Euro und Cent schlagen sie mit 455.672,90 Euro zu Buche.

Auch interessant

Deutlich weniger nahm die Stadt in Folge von Verstößen im fließenden Verkehr ein: insgesamt genau 105.278,40 Euro. Die Summe resultiert aus Ergebnissen von 83 Messungen. Dabei registrierten die Einsatzkräfte 4665 Verstöße. 84 Bußgelder waren mit Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei verbunden. Zwölfmal wurden Fahrverbote verhängt. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Als Begründung denkbar wäre, dass 2020 wegen der Lockdowns auf Gladbecker Straßen weniger Fahrzeuge rollten. „431 Bußgelder resultieren aus nicht gezahlten Verwarnungen“, ergänzt David Hennig.

Auch interessant

Raser, wie jene genannten auf der Scholver Straße, müssen damit rechnen, erwischt zu werden. Einen weiteren unrühmlichen Spitzenplatz kann Hennig anführen: Über die Horster Straße preschte ein Bleifuß mit 82 Stundenkilometern – in einem Tempo-30-Bereich.

Team des Ordnungsamtes

18 städtische Beschäftigte des Ordnungsamtes haben im Blick, dass auf Gladbecks Straßen alles korrekt verläuft. Das sind der Kommunale Ordnungsdienst (KOD), die Verkehrsüberwachung und der Ermittlungsdienst.

Zu Spitzenzeiten, so Stadtsprecher David Hennig, sei das Team während der Pandemie auf mehr als 30 Beschäftigte aufgestockt worden. Dafür wurden Kräfte aus anderen städtischen Bereichen, beispielsweise Stadthalle, herangezogen. Grund: die Kontrolle von Corona-Maßnahmen. Hennig: „Im Jahr 2021 haben wir dafür keine zusätzlichen Kräfte eingesetzt.“

Zum Vergleich: 23.594 Verstöße im ruhenden Verkehr und 5067 Bußgeldverfahren nahm die Stadtverwaltung im Jahr 2020 auf. Das bedeutete als Einnahmeposten für die Stadt von 472.537,96 Euro. 147.066,00 Euro gingen in Folge der Überwachungen im fließenden Verkehr auf das städtische Konto ein. Das mobile Radargerät „blitzte“ Tausende Male, wenn die Menschen am Steuer das Gaspedal zu sehr durchdrückten. Dieses Verhalten zog 6366 Verwarnungen nach sich. Als Endergebnis waren 7893 Geschwindigkeitsübertretungen aufgeführt und 222 Bußgelder, die mit Strafpunkten einhergingen. 557 Bußgelder waren die Konsequenz aus nicht gezahlten Verwarnungen. Fünfmal gab es Fahrverbote.

Auch interessant

Nicht immer nahmen die Bürger ihre „Strafen“ sang- und klanglos hin. Hennig stellt für das Jahr 2021 fest: „Insgesamt, also alle Bereiche zusammengenommen, rund 330 Mal wurde Einspruch eingelegt. Größtenteils betraf das den ruhenden Verkehr mit etwa 200 Fällen. Bei Corona waren es ungefähr 50 Fälle.“

Weitere Berichte und Meldungen aus Gladbeck lesen Sie hier.