Gladbeck. Für Freizeitveranstaltungen gilt künftig die 2G-Regel. Das sind daher aktuell die Planungen für Turmblasen und Zimtsternfest in Gladbeck.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst hat angekündigt, dass im Freizeitbereich künftig 2G gelten soll. Doch was bedeutet das für die anstehenden Veranstaltungen in der Vorweihnachtszeit in Gladbeck, wie das Zimtsternfest, die Buden in der Innenstadt oder auch das Turmblasen?

Vor einer Entscheidung wartet die Stadtverwaltung aktuell noch auf die genaue Verordnung zu den bisherigen Ankündigungen. „Wir müssen gucken, was genau für welche Bereiche gilt“, so Christiane Schmidt, Kommunikationschefin im Rathaus.

2G ließe sich realistisch nicht kontrollieren

Geklärt sein müsse etwa zunächst, ob das Zimtsternfest, geplant für den 26. November, als Sonderöffnung der Geschäfte oder als Weihnachtsmarkt gelte. Dann müsse gemeinsam mit der ausrichtenden Werbegemeinschaft entschieden werden, ob das Zimtsternfest überhaupt stattfinden könne. „Mir fehlt die Fantasie, wie dabei 2G kontrolliert werden soll“, so Schmidt. Schließlich gebe es etwa keine ausgewiesenen Zugänge. Die Stadtverwaltung rechnet Anfang nächster Woche mit einer Entscheidung.

Das gleiche gelte auch für die Buden, die anstatt des Nikolausmarktes in der Adventszeit in der Innenstadt aufgebaut werden sollten. Und auch das traditionelle Turmblasen am Tag vor Heiligabend, zu dem sich immer viele Menschen rund um den Sparkassenturm versammeln, steht auf der Kippe. „Ich bin skeptisch, ob Veranstaltungen dieser Art stattfinden können.“ Der Bereich lasse sich nicht einzäunen, so sei auch da 2G nicht möglich, da die Einhaltung der Regel nicht kontrollierbar sei. „Beim Turmblasen gibt es keine großen Planungen, daher können wir das mit gutem Gewissen auch noch kurzfristig absagen“, so die Stadtsprecherin.

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