Gladbeck. Die Stadtverwaltung Gladbeck verschickt demnächst die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September. Das ist zu beachten.
Wahlberechtigte in Gladbeck haben demnächst ihre Benachrichtigungen für die Bundestagswahl am 26. September im Briefkasten. Sie werden von Montag, 16. August, bis Sonntag, 5. September, verschickt. Die Stadtverwaltung informiert darüber, was bei der Stimmabgabe zu beachten ist.
Die Benachrichtigung soll möglichst am Wahlsonntag in das Wahllokal mitgebracht werden. Sollte sie verloren gegangen sein, ist eine Stimmabgabe gegen Vorlage des Personalausweises möglich.
Über einen QR-Code können Briefwahlunterlagen angefordert werden
Die Wahlbenachrichtigungen geben Auskunft, in welchem Wahlraum die Stimmabgabe möglich und ob dieser barrierefrei zugänglich ist. Zudem ist ein QR-Code aufgedruckt, um die Briefwahl mit einem Smartphone oder Tablet digital anfordern zu können. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag zum manuellen Ausfüllen.
Das Briefwahlbüro wird im Fritz-Lange-Hauses, Friedrichstraße 7, eingerichtet. Öffnungszeiten: 23. August bis 24. September von Montag bis Mittwoch zwischen 8 und 16.30 Uhr, am Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr und Samstag von 10 bis 12.30 Uhr sowie am 24. September, 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Unterlagen können online, per Brief, E-Mail oder Fax und persönlich, aber nicht telefonisch im Briefwahlbüro beantragt werden. Dort kann auch sofort gewählt werden. Weitere Infos: www.gladbeck.de
Für Rückfragen steht das Wahlbüro-Team unter den Rufnummern 02043/992204 und 02043/992203 bereit. Beschäftigte des Briefwahlbüros informieren ab dem 23. August unter 02043/992001.