Gladbeck. Wegen der fallenden Corona-Inzidenz kippt die Vestische die Maskenpflicht an den Haltestellen. Nur in Warteschlagen und im Bus gilt sie noch.

Ab kommenden Montag, 21. Juni, entfällt an Busbahnhöfen und Haltestellen im Freien in Gladbeck die Maskenpflicht. Darauf macht die Vestische aufmerksam.

Laut neuer Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung gilt dies für eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 (Inzidenzstufe 1). An unterirdischen Haltestellen und in Bahnhofsgebäuden bleibt sie allerdings bestehen. Gleiches gilt für Warteschlangen.

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In den Bussen der Vestischen muss noch eine Maske getragen werden

In den Bussen selbst gilt laut Vestischer nach wie vor folgende Regelung: Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske/OP-Maske ist ausreichend. Es besteht keine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren ist eine Alltagsmaske erlaubt, soweit sie aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können. Diese Regelung gilt auch für die Kunden-Center der Vestischen.