Gladbeck. Ein Großteil der Branchen-Beschäftigten in Gladbeck und im Kreis Recklinghausen befindet sich in Kurzarbeit. NGG: „Dramatische Lage.“

Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Gladbeck und den übrigen Städten des Kreises Recklinghausen macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam. Sie fordert daher die Einführung https://www.waz.de/staedte/gladbeck/gladbeck-die-ngg-fordert-nothilfe-fuer-das-gastgewerbe-id231099304.html eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1200 Euro im Monat.

Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 447 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Recklinghausen Kurzarbeit an – das sind 62 Prozent aller Betriebe der Branche im Kreisgebiet. Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 2432.

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Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei 7,8 Prozent, vergleicht die Gewerkschaft. „Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht“, sagt Adnan Kandemir, Gewerkschaftssekretär der NGG-Region Ruhrgebiet.

NGG: „Die Lage der Beschäftigten spitzt sich zu!“

„Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der Beschäftigten auch im Kreis Recklinghausen dramatisch zu. Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Kandemir. Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert,ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1200 Euro pro Monat einzuführen.

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