Gladbeck. Menschen mit Schwerbehinderung oder einem bestimmten Pflegegrad können sich die Fahrtkosten zum Impfzentrum erstatten lassen. So funktioniert es.
Für die Fahrt zum Impfzentrum nach Recklinghausen, das auch für Gladbecker zuständig ist, können sich Menschen mit Mobilitätseinschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten erstatten lassen. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Grundlage dazu ist ein Pflegegrad 3 bis 5 oder eine Schwerbehinderung. „Bei Pflegegrad 3 ist zusätzliche Voraussetzung, dass dauerhafte Mobilitätseinschränkungen vorliegen, die eine eigene Anreise zum Beispiel per Bus ausschließen. Bei einer Schwerbehinderung sind die Merkzeichen aG, Bl oder H entscheidend“, erklärt Heike Rommler vom Beratungs- und Infocenter Pflege des Kreises Recklinghausen.
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Wichtig: Um im Impfzentrum auf dem Konrad-Adenauer-Platz in Recklinghausen geimpft zu werden, muss eine gewisse Mobilität sichergestellt sein. Im Impfzentrum sind rund 350 Meter eigenständig zurückzulegen, wobei die Unterstützung durch eine Begleitperson, wenn nötig, möglich ist. Wer über den entsprechenden Pflegegrad oder ein Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis verfügt, muss sich für eine Fahrtkostenerstattung an seinen Arzt werden.
Wer einen Impf-Termin hat, kann sich eine Verordnung beim Arzt ausstellen lassen
„Grundvoraussetzung ist, dass bereits Termine vereinbart sind“, so Rommler. Der Arzt kann nach Vorlage des Nachweises, dass der Patient zum Impftermin eingeladen ist, zwei Verordnungen für beide Termine ausstellen. Im Anschluss kann ein Termin mit einem Taxiunternehmen vereinbart werden, das die Fahrt zum Impfzentrum übernimmt. „Dem Taxifahrer wird dann die Verordnung vorgelegt, die vom Taxiunternehmen abgerechnet wird. Je nachdem, ob eine Freistellung vorliegt, fährt die Person kostenlos oder muss ähnlich wie bei Medikamenten zehn Prozent der Gesamtkosten zuzahlen. Das sind mindestens fünf und maximal zehn Euro.“
Weitere Informationen: www.kreis-re.de/schwerbehinderung. Informationen zu Pflegefragen und Ansprechpartner der Beratungs- und Infocenter Pflege: www.kreis-re.de/bip.