Gladbeck. Gläubige müssen OP- oder FFP2-Modelle bei den heiligen Messen tragen. Auf die Corona-Schutzverordnung verweist das Bistum Essen.

Wer in Nordrhein-Westfalen einen Gottesdienst besucht, muss ab sofort – wie auch in Geschäften sowie im Nah- und Fernverkehr – einen medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen. Dies kann eine einfache OP- oder eine sogenannte FFP2-Maske sein. Darauf weist das Bistum Essen, dem Gladbeck angehört, hin.

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Diese Regelung der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW gilt ab sofort vorerst bis einschließlich Sonntag, 14. Februar. Die Schutzverordnung ermöglicht den Pfarreien und Gemeinden unter Beachtung der bestehenden Abstandsregeln und Hygiene-Bestimmungen auch weiterhin Präsenzgottesdienste an Sonn- und Werktagen zu feiern. Darüber ob und zu welchen Zeiten dies geschieht, informieren die Pfarreien individuell.

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