Gladbeck. Der Rat der Stadt lehnt mit großer Mehrheit den Antrag der AfD ab. Die wollte die Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung mindestens nachts abschaffen.

Es bleibt bei der Corona-Maskenpflicht in weiten Teilen der Innenstadt von Gladbeck . Ein Antrag der AfD-Fraktion, die Maskenpflicht zurückzunehmen, mindestens zwischen 18 und 7 Uhr sowie sonntags auszusetzen, wurde im Rat am Donnerstagabend mit breiter Mehrheit aller anderen Fraktionen abgelehnt.

Rechtsdezernentin Linda Wagner hatte dies dem Rat zuvor empfohlen. „ Die Maskenpflicht geht nicht auf eine Entscheidung des Rates, sondern auf eine des Kreises zurück, die in enger Abstimmung mit der Bezirksregierung erfolgt ist und auf einer Anordnung des Landes beruht“, so die Beigeordnete. Der Rat der Stadt könne sie daher gar nicht aufheben.

AfD: Corona-Infektionen nahmen trotz Maskenpflicht zu

Die erste Arbeitssitzung des neuen Rates fand coronabedingt in der Stadthalle statt.
Die erste Arbeitssitzung des neuen Rates fand coronabedingt in der Stadthalle statt. © Stadt Gladbeck

Er sei auch nicht „das richtige Organ“, um über die Wirksamkeit der Masken zur Abwehr von Coronaviren zu befinden. Damit beschäftigten sich Gerichte. Sprecher von SPD und CDU wiesen darauf hin, dass man sich rechtswidrig verhalte, wenn man dem Ansinnen der AfD zustimme. Daher lehne man deren Antrag ab.

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AfD-Fraktionschef Marco Gräber hatte argumentiert, seit Einführung der generellen Maskenpflicht in der Innenstadt seien die Coronazahlen nicht gesenkt worden, „sondern haben sich massiv erhöht“. Das mache die Maßnahme obsolet. Mindestens in der Nacht und an Sonntagen sei die Innenstadt so leer, dass der Mindestabstand „problemlos eingehalten werden kann“ und daher die Maske nicht nötig sei. Zudem entlaste man den KOD und die Polizei.

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