Gladbeck. Das Bistum Essen reagiert auf die drastisch steigenden Corona-Infektionszahlen. Diese Regelungen gelten auch für die Pfarreien in Gladbeck.

Das Bistum Essen hat neue Corona-Regelungen für seine Pfarreien festgelegt. So gilt ab sofort eine durchgehende Maskenpflicht in Gottesdiensten sowie in Gebäuden und auf Friedhöfen von Pfarreien, wenn der Inzidenzwert der entsprechenden Städte oder Kreise über 35 steigt. Das ist in Gladbeck ja eindeutig der Fall. Am Donnerstag liegt der Inzidenzwert laut Kreisgesundheitsamt bei 119.

Bei Gottesdiensten müssen Masken auch am Sitzplatz getragen werden

Die neuen Regelungen wurden aufgrund der steigenden sogenannten Sieben-Tages-Inzidenzwerte in allen Kommunen des Ruhrbistums zum Umgang mit dem Coronavirus in Kraft gesetzt. Bei Gottesdiensten müssen Masken auch am Sitzplatz getragen werden. Steigt der Inzidenzwert auf über 50, ist Gesang trotz Maske nur noch reduziert möglich.

Auch interessant

Auch bei Beerdigungen müssen Teilnehmer auf dem Friedhofsgelände und in der Trauerhalle eine Maske tragen. Steigt der Inzidenzwert auf über 50, dürfen nur maximal 25 Menschen an der Beerdigung teilnehmen. Auch bei Gruppenstunden in der Jugendarbeit müssen Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Pfarreigebäuden eine Maske tragen. Teilnehmen dürfen maximal 20 Personen, unabhängig vom Inzidenzwert.

Bistum: Es geht um besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme

„Diese Entwicklung kommt nicht völlig überraschend“, so ein Sprecher des Bistums. Sie müsse noch einmal alle an die nötige besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erinnern, sei aber kein Grund, den Auftrag an den Menschen im Bistum Essen zu vernachlässigen. Gerade in dieser Zeit sei Kirche, seien die Pfarreien als Orte des Glaubens und der Begegnung besonders wichtig.

+++ Nichts verpassen, was in Gladbeck passiert: Hier für den täglichen Gladbeck-Newsletter anmelden. +++