Gladbeck. Rat, Ausschussvorsitzende und Fraktionschefs erhalten monatliche Aufwandsentschädigungen. Der Gladbecker Haushalt wird künftig stärker belastet.

Der am Sonntag neu gewählte Rat der Stadt Gladbeckist ein wichtiges Instrument der Demokratie, ein Kontrollgremium der politischen Mitbestimmung rund um Entscheidungen zu wichtigen Lebensbereichen der Stadt. Die gewählten Volksvertreter sitzen in themenbezogenen Ausschüssen, wie dem für Stadtplanung und Bauen, Schulen, Sport, Umwelt, Jugend oder Soziales, Senioren und Gesundheit, um Beschlüsse für den Rat vorzuberaten. Um die teils zeitintensive Arbeit und Vorbereitung der Lokalpolitik zu unterstützen, erhalten die Funktionsträger finanzielle Entschädigungen aus dem Haushalt der Stadt. Gelebte Ratsdemokratie, „die mit insgesamt rund 750.000 Euro zu Buche schlagen wird“, überschlägt Michael Berger, Leiter der städtischen Geschäftsstelle Rat und Bürger.

Kosten, die sich erhöht haben, da bislang nur 46 Ratsmandate vergeben waren. „Der neue Rat mit seinen sechs Fraktionen wird aber mindestens 52 Mitglieder haben“, so Michael Berger, hinzu kommen wohl noch zwei Überhangmandate, die er in seiner Kalkulation aber noch nicht eingerechnet habe. Jedes Ratsmitglied erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 400 Euro. Mit dieser Pauschale seien die Sitzungsgelder abgegolten, die einst bei 29 Euro pro Sitzungsteilnahme lagen. Dies hätten die Fraktionen schon vor 2010 beschlossen, „um damit einen Konsolidierungsbeitrag zum Haushalt zu leisten“.

Eine Fraktion erhält einen Sockelbetrag von 1100 Euro pro Monat

Sind mindestens zwei Vertreter einer Liste oder Partei in den Rat gewählt worden, so können diese eine Fraktion bilden. Dies bedeutet auch höhere finanzielle Zuwendungen, da eine Fraktion einen Sockelbetrag von monatlich 1100 Euro aus dem Stadtsäckel erhält. Fraktionslose Ratsparteien oder Listen erhalten einen monatlichen Zuschuss zu ihren Geschäftsausgaben von 285 Euro. Möglicher Weg zu mehr Geld: Zwei gewählte Vertreter unterschiedlicher Parteien oder Listen schließen sich zu einer Fraktion zusammen. Hinzu kommen 429 € für jedes Mitglied für die Fraktionen, als monatliche Zuwendung zur Deckung der Geschäftsausgaben.

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Für die Chefs einer Fraktionen wird eine weitere Entschädigungszahlung gewährt. Vorsitzende einer Fraktion mit acht und mehr Mandatsträgern erhalten monatlich 1200 Euro, ihr Stellvertreter 600 Euro. Die Chefs kleinerer Fraktionen erhalten 800 Euro, ihre Stellvertreter gehen hingegen leer aus. Zudem erhalten auch Vorsitzende eines Ratsausschusses eine Aufwandsentschädigung von monatlich 400 Euro (ihre Stellvertreter nichts).

Bei der Besetzung aller Spitzenposten wäre eine Entschädigung von 2829 Euro möglich

Bliebe noch ein letzter Bezugsposten für die ehrenamtlichen Lokalpolitiker: Die erste stellvertretende Bürgermeisterin, beziehungsweise der erste Stellvertreter, erhält 1200 Euro pro Monat, der zweite Stellvertreterposten wird mit 600 Euro bedacht. Würde ein Ratspolitiker zugleich auch alle machbaren ‘Spitzenposten’ besetzen, so wäre demnach eine maximale monatliche Gesamtentschädigung aus dem Stadtetat von 2829 Euro möglich.

Die gewährten Aufwandsentschädigungen sind ein Zusatzeinkommen, das versteuert werden muss. Wobei Freibeträge gelten, für die Ratsmitglied-Monatspauschale zum Beispiel in Höhe von 408 Euro.

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Ratsmitglieder der Gladbecker Fraktionen sitzen zudem teils auch im Kreistag und Ausschüssen des Kreises Recklinghausen, so dass sie weitere Aufwandsentschädigungen enthalten: Für Kreistagsmitglieder wird gemäß der Landesverordnung über die „Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“ eine Monatspauschale von 457,10 Euro gezahlt (Kreis über 250.000 Einwohner). Fraktionsvorsitzenden werden zusätzlich 914,20 Euro monatlich überwiesen (bei mehr als acht Fraktionsmitgliedern 1371,30 Euro), ihre Stellvertreter erhalten 685,65 Euro. Wer einen Ausschuss als Vorsitzender leitet, wird mit 457,10 Euro entschädigt.

Erster stellvertretende Landrat des Kreises Recklinghausen erhält 1371,30 Euro

Der Erste stellvertretende Landrat des Kreises Recklinghausen erhält den dreifachen Satz der ‘Mitgliedspauschale“, also 1371,30 Euro, weitere Stellvertreter den 1,5-fachen (685,65 Euro).