Gladbeck. Blinde und sehbehinderte Menschen können bei der Kommunalwahl zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei ihre Stimme abgeben. Es gibt Hilfen.
Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, damit sie ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abgeben können. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Denn: Am 13. September können blinde und sehbehinderte Menschen in NRW zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen.
Damit sie wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Schablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden.
Die Stimmzettel können sich blinde und sehbehinderte Menschen vorlesen lassen
Welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu haben die Kommunen im Kreis für die Wahlbezirke 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer Computerstimme vorgelesen werden.
Die Rufnummern sind rund um die Uhr erreichbar. Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Für den Bereich Westfalen und Lippe ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter 0231/557590-0 oder per Mail an info@bsvw.de zuständig. Die Wahlbezirks-Rufnummer ist unter Eingabe der Postleitzahl auch bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu erhalten. Im Kreis Recklinghausen sind 1050 Menschen gemeldet, die blind oder schwer sehbehindert sind. Weitere Info: www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.