Gladbeck. Wer in Corona-Risikogebiete reist, muss bei der Rückkehr nach Gladbeck in Quarantäne oder einen Test vorlegen. Sorge wegen großer Rückreisewelle.

Die Türkei – besonders die Mittelmeerregion rund um Antalya – gehört zu den beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen. Und viele türkischstämmige Menschen reisen in den Sommerferien in ihre alte Heimat, um Verwandte oder Freunde zu besuchen. So einfach wie bisher sind diese Reisen in diesem Jahr aber nicht.

Die Türkei gilt nach wie vor als Corona-Risikogebiet. Und das bedeutet: Wer zurück nach Nordrhein-Westfalen kommt, ist verpflichtet, „sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach der Einreise ständig dort abzusondern“, wie es im schönsten Amtsdeutsch in der Corona-Einreiseverordnung heißt. Übersetzt: zwei Wochen Quarantäne.

Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich sofort beim Gesundheitsamt melden

„Außerdem müssen sich Rückkehrer aus Risikogebieten unverzüglich beim Gesundheitsamt melden“, vervollständigt Svenja Küchmeister, Pressesprecherin der Kreisverwaltung, die Auflagen. Das gelte auch, wenn in den Tagen nach der Rückkehr Corona-Symptome auftreten.

120 Staaten sind Risikogebiete

Als Corona-Risikogebiete werden aktuell noch 120 Staaten eingestuft, darunter, neben der Türkei, etwa Schweden, Ägypten, Russland und rund die Hälfte der Bundesstaaten der USA. Auch wer dorthin reist, muss die Landesverordnung beachten.

Die Kreisverwaltung weist darauf hin, dass für Reiserückkehrer eine Meldung per Mail an einreise@kreis-re.de möglich ist. Für jede eingereiste Person müssen folgende Daten angeben werden: Vorname und Name, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Wohnort, Datum der Einreise, Einreiseland, Angabe zum Gesundheitszustand (Fieber, Husten…), Telefonnummer für die ggf. notwendige Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt sowie sofern vorhanden Testergebnisse aus dem Einreiseland. Wer keine Möglichkeit hat, sich per Mail zu melden, kann seine Rückkehr telefonisch beim Corona-Infotelefon der Kreisverwaltung anmelden (montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr): 02361/532626.

Die jüngste Verordnung, die seit dem 7. Juli gilt, sieht allerdings eine Reihe von Ausnahmen vor, „von denen einige nicht ganz ohne sind“, wie es Christiane Schmidt, Pressesprecherin der Stadtverwaltung Gladbeck, formuliert. Das gilt sicherlich nicht für diese: Wer einen negativen Corona-Test eines akkreditierten Labors vorlegen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist, bleibt von der Quarantäne verschont. Aber auch wer in ein Risikogebiet fährt, weil er zum Beispiel Verwandte 1. oder 2. Grades oder den Lebenspartner besuchen, eine hilfebedürftige Person pflegen, Kinder betreuen oder an einer Beerdigung oder Hochzeit teilgenehmen will, muss sich nach der Rückkehr nicht „absondern“.

Die Verordnung wirft einige Fragen auf

Da stellen sich natürlich Fragen. Ist das Infektionsrisiko im Hotel, in der Ferienwohnung oder am Strand höher als bei einer Hochzeitsfeier? Wie und wo muss man die Gründe für die Reise belegen? Darf, wer eine Hochzeitsfeier besucht, nicht trotzdem Strandurlaub machen oder ins Restaurant gehen wie andere Touristen auch? Die Antworten aus der Kreis- und Stadtverwaltung ähneln einem Schulterzucken.

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Große Fragezeichen wirft die Verordnung auch aus anderen Gründen auf. Keine Verwaltung weiß, wer denn eigentlich in ein Risikogebiet gereist ist. Einige Gesundheitsämter, zum Beispiel das der Stadt Essen, bekommen von den Fluggesellschaften Namenslisten der Passagiere. Die Kreisverwaltung Recklinghausen nicht. „Vielleicht ist es für die Unternehmen schwierig, die Städte einem Kreis zuzuordnen“, vermutet Svenja Küchmeister. „Viele Reisende benutzen das Auto, die Listen könnten also ohnehin nur bedingt helfen“ gibt Christiane Schmidt zu bedenken.

Und wer kann garantieren, dass sich die Reiserückkehrer tatsächlich beim Kreisgesundheitsamt melden? „Wir müssen auf die Einsicht der Leute vertrauen“, räumt Svenja Küchmeister ein, „oder darauf, dass uns Andere darauf aufmerksam machen. In Coronazeiten sind die Menschen sehr aufmerksam, beschweren sich bei uns auch über andere Verstöße gegen die Schutzordnung.“

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Der Kommunalen Ordnungsdienst kontrolliert die Einhaltung der Quarantäne

Ob die Quarantäne eingehalten wird, müssten Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes kontrollieren. Christiane Schmidt: „Wenn wir vom Kreisgesundheitsamt entsprechende Hinweise bekommen, gehört das zu unseren Aufgaben. Aber wir befürchten, dass uns unter diesen Umständen viele Betroffene gar nicht bekannt werden.“

Weil die praktische Umsetzung der Landesverordnung „sehr schwierig“ sei, appelliert die Stadtverwaltung an die Bürger, möglichst nicht in Corona-Risikogebiete zu fahren und, falls die Reise unvermeidlich ist, auch dort die gebotene Vorsicht walten zu lassen und sich bei der Rückkehr im Gesundheitsamt zu melden. Auch wenn sich alle diese Appelle zu Herzen nähmen, so Christiane Schmidt „erwarten wir mit großer Sorge die große Rückreisewelle“.