Gladbeck. Die Polizei sagt, dass die rechtlichen Vorgaben eindeutig sind. Bislang wurde in Gladbeck noch kein Fahrer bestraft.

Die Polizei hat in Gladbeck, wie auch im gesamten Kreisgebiet, seit Beginn der Coronakrise kein Bußgeld aufgrund der missbräuchlichen Nutzung einer Atemschutzmaske beim Steuern eines Fahrzeuges verhängen müssen. Das teilt Polizeisprecher Andreas Lesch auf Anfrage mit.

Die rechtlichen Vorgaben seien eindeutig. "Das Gesicht muss erkennbar sein und darf nicht so verhüllt werden, dass man die Person am Steuer nicht mehr identifizieren kann." Wer dagegen verstoße, dem drohe ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Letztlich sei jeder Verstoß eine Einzelfallentscheidung. Die Polizei gehe dabei auch mit Fingerspitzengefühl vor. "So ist es ein Unterschied, ob jemand glaubhaft versichern kann, dass er die Maske trägt, weil er eine Risikoperson ins Krankenhaus fährt. Oder, ob jemand erwischt wird, der allein unterwegs war und offensichtlich vor hatte, sich nicht an Geschwindigkeitsregeln halten zu wollen."

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Allein Fahrende brauchen im Auto keine Maske zu tragen

Es gebe keine Grund, als Alleinfahrender im Auto eine Schutzmaske zu tragen. Bei mehreren Personen im Fahrzeug könnten sich ja die Beifahrer mit Maske schützen. Sollte jemand mit Maske wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden und sich die Klärung der Identität schwierig erweisen, dann würden viele Richter durchaus auch zu besonderen Maßnahmen greifen: "Indem für ein halbes Jahr oder länger ein Fahrtenbuch geführt werden muss, wer genau wann am Steuer gesessen hat."