Gladbeck. Gladbecks Kommunikationschef erläutert, warum manche Läden trotz des Coronavirus’ öffnen dürfen. Zu den Ausnahmen gehören Eierwagen.
Dirk Münch versteht die Corona-Welt nicht. Der Raumausstatter hat sein Geschäft, ganz nach Vorschrift in der Zeit der Pandemie, geschlossen. Aber andere, wie ein Dekormarkt und ein Laminathandel, dürften weiter geöffnet bleiben, so der Geschäftsmann. Warum? Die WAZ hakte nach.
Gladbeck: Ausnahmen während der Corona-Pandemie gelten für Bau- und Drogeriemärkte
Peter Breßer-Barnebeck, Leiter des städtischen Referats für Wirtschaftsförderung und Kommunikation: „Ich hatte schon andere Anfragen in dieser Richtung.“ Aber: „Wir halten uns an die Vorgaben des Landes.“ Und diese schreiben vor, dass einige Branchen ihren Betrieb trotz des Öffnungsverbots in Corona-Zeiten weiterführen dürfen. Dazu gehören Baumärkte.
Aber, so räumt Breßer-Barnebeck ein: „Es gibt keine verbindliche Definition: Was ist ein Baumarkt?“ In Abstimmung mit den anderen Ordnungsbehörden im Kreis Recklinghausen sei beschlossen worden: „Wir wollen das Thema eher restriktiv behandeln.“ Im Kern sei die Antwort nach dem Warenangebot entscheidend: „Hat der Betrieb ein sehr baumarktähnliches, oder in weiten Teilen, ein baumarktähnliches Sortiment, zählt er zu den Ausnahmen.“ Das gelte beispielsweise für Lagerix an der Hornstraße – jedoch nicht für das Geschäft von Dirk Münch.
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Bei dem Raumausstatter komme die Enge in dessen Geschäft hinzu. „Und so ein Laden lebt ja von der Beratung“, meint Breßer-Barnebeck. Er zeigt Verständnis für den Geschäftsmann, sieht allerdings keine Voraussetzung für die Möglichkeit einer Ausnahme.
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Die wird beispielsweise für Drogeriemärkte, wie Müller es ist, gemacht. Der Kommunikationschef erklärt: „Sie dürfen alles verkaufen, was zu ihrem Sortiment gehört.“
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Also eben nicht nur Toilettenpapier, Seife & Co. „Doch wie Müller sich verhält, ist sehr positiv, indem sich das Geschäft ausdrücklich selbst auf Drogerieartikel beschränkt“, so Breßer-Barnebeck. Das Randsortiment ist gesperrt.
Ausnahmen gelten auch für Eier-, Gemüse- und Eiswagen, die durch die Straßen fahren: „Das dürfen sie, da es sich um Lebensmittel handelt.“ Und zu beachten sei auch hier: Abstände einhalten und das Eis nicht im Sitzen in Gruppen, sondern etwas abseits genießen.