Gladbeck. Aus Schutz vor dem Coronavirus sollen Patienten möglichst nicht in die Praxen kommen. Gladbecker Ärzte wollen jetzt Videosprechstunden anbieten.

In Zeiten der Coronakrise sollten Patientinnen und Patienten grundsätzlich nur bei nicht verschiebbaren oder Notfall-Terminen eine Arztpraxis aufsuchen. Ärzte in Gladbeck wollen ihren Patienten zudem schon bald Videosprechstunden anbieten.

Der Patient sitzt dann im virtuellen Wartezimmer

Die Mediziner vom Gladbecker Ärztenetz (GLA-Net e. V.) wollen in dieser Woche zahlreiche Arztpraxen mit der notwendigen Technik ausstatten. Patientinnen und Patienten benötigen für die Nutzung der Videosprechstunde ein Smartphone oder ein Tablett, einen Laptop. Der Ablauf ist ganz einfach: Die teilnehmende Praxis muss vom Patienten per Mail oder Anruf kontaktiert werden und bekommt dann einen Zugangscode und einen Termin mitgeteilt. Mit dem Code wählt sich der Patient zu dem vereinbarten Termin in das System ein und sitzt dann im virtuellen Wartezimmer. Im Anschluss kann der Arzt den Patienten im virtuellen Wartezimmer aufrufen und eine sichere Video- und Sprachverbindung wird aufgebaut.

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„Viele Fragen können so geklärt werden“, betont Gregor Nagel in seiner Funktion als Sprecher des Ärztenetzes. Sicherlich, so der Mediziner weiter, werde auch die körperliche oder apparative Untersuchung des Patienten in einigen Fällen unvermeidbar bleiben. Dazu sei dann weiterhin ein Praxisbesuch notwendig.

Aktuell ist für die Seniorenheime die Möglichkeit der elektronischen Visite in Vorbereitung

Aktuell ist für die Seniorenheime die Möglichkeit der elektronischen Visite in Vorbereitung. Hier wird der Verbindungsaufbau über die in der Einrichtung vorgehaltene Kommunikationstechnik durchgeführt. Zu Beginn des neuen Quartals am 1. April bitten die Arztpraxen dringend notwendige Rezepten oder Überweisungen per Telefon oder Mail zu bestellen. Nur so lässt sich die Zahl von gleichzeitig wartenden Patienten reduzieren. Die wichtigste Voraussetzung, einer erhöhten Infektionsgefahr vorzubeugen. In der Regel werden die Praxen die bestellten Rezepte am Folgetag zur Abholung bereitstellen können. Die Vorlage der Versicherungskarte ist weiterhin notwendig.