Gladbeck. Die Stadt Gladbeck hat die Schließung von Geschäften angeordnet, diese Regelung gilt ab Donnerstag. Es gibt einige Ausnahmen.

Die Geschäfte in Gladbeck bleiben ab Donnerstag geschlossen, geöffnet werden dürfen nur noch Lebensmittelläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

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„Wer Sorgen hat, muss sein Geschäft nicht öffnen, niemand wird gezwungen zur Öffnung“, so Stadtsprecher Peter Breßer-Barnebeck. Der Krisenstab unter Vorsitz von Bürgermeister Ulrich Roland hat diese Regelung am Mittwoch beschlossen. Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird demnach bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen zwischen 13 und 18 Uhr gestattet; allerdings nicht Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

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Veranstaltungen bleiben weiter untersagt, Ausnahmen gibt es für Blutspendetermine. Die Verfügung ist auch abrufbar unter www.gladbeck.de/corona.