Gladbeck. Die Kripo ermittelte einen 15-jährigen Gladbecker nach dem Steinwurf von einem Hochhausdach. Er ist der versuchten Tötung dringend tatverdächtig.

Erfolg für die Mordkommission, die wegen des Verdachts der versuchten Tötung in Gladbeck ermittelte. Wie die Polizei am Sonntag mitteilt, konnte bereits am Mittwoch ein 15-jähriger Gladbecker festgenommen worden. Er ist dringend tatverdächtig, einen Stein vom Dach der Hochhausruine an der Schwechater Straße geworfen zu haben. Der schwere Gegenstand verfehlte eine 45-jährige Gladbeckerin und ihren 9-jährigen Sohn nur knapp, die an der vierzehn Geschosse hohen Schrottimmobilie vorbei gingen.

Das Flachdach des Hochhauses Schwechater Straße ist mit losen Steinen befestigt.
Das Flachdach des Hochhauses Schwechater Straße ist mit losen Steinen befestigt. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Die Tat hatte sich am Mittwoch, 8. Januar, gegen 17.50 Uhr zur einbrechenden Dunkelheit in Rentfort-Nord ereignet. Die 45-jährige, geschockte Gladbeckerin alarmierte selbst die Polizei. Sie gab gegenüber den Beamten an, dass sie nach der Tat Stimmen aus der Hochhausruine gehört hat. Die Polizisten stellten den herabgeworfenen Stein sicher und durchsuchten die Hochhausruine mit dem Einsatz eines Polizeihundes. Die Suche blieb aber ergebnislos. Das Gebäude steht seit mehr als 15 Jahren leer, es soll bald zugunsten eines neuen Einkaufszentrums abgerissen werden und ist generell für die Öffentlichkeit gesperrt.

Die WAZ hatte über die Tat berichtet und um Zeugenhinweise an die Polizei gebeten. Dieser Aufruf und die weiteren Ermittlungen brachten die Polizei auf die Spur des Tatverdächtigen. „Wir haben eine Gruppe von Jugendlichen identifiziert, die sich im Umfeld der Hauhausruine aufhalten“, so Andreas Wilming-Weber, Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Recklinghausen auf Anfrage der WAZ. Aus dieser Gruppe habe die Kriminalpolizei Hinweise auf den 15-Jährigen erhalten, der ebenfalls in der Nähe des Tatortes wohnt. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, da aber keine weitere Verhaftung erfolgte, werde zurzeit davon ausgegangen, „dass der Steinwurf eigenmotiviert vom Tatverdächtigen erfolgte“.

Nach den ersten Vernehmungen des 15-Jährigen beantragte die zuständige Staatsanwaltschaft Essen den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gegen den Jugendlichen wegen versuchten Mordes beim Amtsgericht in Essen. Der Jugendrichter ordnete die einstweilige Unterbringung in einem geeigneten Heim der Jugendhilfe zur Vermeidung der Untersuchungshaft an. Ob der Tatverdächtig aufgrund anderer Delikte bereits polizeibekannt ist, wird derzeit nicht mitgeteilt.

Für das Strafmaß entscheiden wird sein, ob der Steinwurf aus der Höhe gezielt auf die Passanten erfolgt ist, oder ob der schwere Gegenstand ohne konkrete Absicht und Sicht, etwa mit einiger Entfernung über die Dachkante geworfen worden ist.